06.12.2022 - 7 1. Straßen- und Wegekonzept 2023 - 2027 der Sta...

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Beratung

Herr Heinzen fragt nach, warum die Anmerkung aus der BV-Alt Oberhausen am 26.01.22 „Aufwertung der Gehwege an der Falkensteinstraße“ nicht aufgenommen wurde?

 

Frau Mauksch erläutert, dass die Falkensteinstraße als Entsiegelungsmaßnahme im Budget enthalten ist. Die Maßnahme wird in der Anlage bis zur Ratssitzung ergänzt.

 

Herr Real erkundigt sich, warum es bei der Everslohstraße in der BV-Sterkrade keinen Hinweis auf eine Beitragspflicht gab und nun die Everslohstraße als Erstausbau gelistet ist? Außerdem fragt er nach warum sich die Dudelerstraße um zwei Jahre nach hinten verschiebt?

 

Frau Mauksch erklärt, dass die Everslohstraße (Fahrbahn- und Kanalsanierung) nach BauGB beitragspflichtig ist. Bei der Dudelerstraße bedarf es eines umfangreichen Entwässerungskonzepts. Der Straßenbau ist an den Kanalbau gekoppelt und muss aufgrund geomorphologischer Gegebenheiten in Bauabschnitten vollzogen werden (Bahnstraße, Oranienstraße, Leitgraben, Tenterstraße).

 

Herr Osmann ist unglücklich über diese Zeitverschiebung und fragt, ob es Möglichkeiten der Verkürzung gibt und ob der Zeitplan den Bürger*innen zugänglich gemacht werden kann?

 

Frau Mauksch stellt fest, dass es keine zeitliche Verkürzung geben kann. Sie räumt ein, dass die frühe Bürgerbeteiligung an der Dudelerstarße unglücklich war.

 

Herr Bandel fragt nach ob eine Sanierung nach KAG oder BauGB teurer ist?

 

Frau Mauksch erklärt, dass eine Straßenerneuerung nach BauGB nicht sehr häufig vorkommt. Bei der KAG-Abrechnung fallen einige Maßnahmen durch die Stichtagsregelung in eine 100%-Förderung.

 

Herr Wischermann weist darauf hin, dass zwei Straßen in den Tabellen nicht zu Osterfeld gehören.

 

Frau Mauksch versichert, dass die Fehler in den Anhängen zur Vorlage bis zum Rat korrigiert werden.

 

Herr Hake meldet beratungsbedarf an.

 

Frau Grothe merkt an, dass in Alt-Oberhausen mehr Vorhaben beitragspflichtig seinen als in den zwei anderen Statteilen. Hat dies einen Hintergrund?

 

Frau Mauksch erläutert, dass alle Angaben Voreischätzungen sind und erst nach dem Beschluss der Ausbauplanung fix sind.

 

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Beschluss

Der Ausschuss berät die Drucksache A/17/2754-01 ohne Votum vor.

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Anlagen zur Vorlage