03.11.2022 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 3 (8. Änderung)- Helmholtzstr...

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Beratung

Herr Real stellt fest, wenn der Bebauungsplan Nr. 3 aufgehoben wird erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung für dieses Gebiet gemäß § 34.

Eine Zustimmung zur Aufhebung soll nur erfolgen, wenn alle größeren Maßnahmen im Stadt- und Mobilitätsausschuss vorberaten werden.

 

Herr Dr. Palotz erläutert, dass durch die Aufhebung des Bebauungsplans eine Wohnnutzung ermöglicht werden soll, welche im heutigen festgesetzten Kerngebiet nicht möglich ist.

Die Zusage zur Vorberatung größerer Maßnahmen wird ausgesprochen.

 

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Beschluss

Der Ausschuss berät die Drucksache B/17/2633-01 einstimmig zustimmend vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6549&TOLFDNR=166498&selfaction=print