02.11.2022 - 3.4 Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 02.11.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Grundlage für eine Antragstellung sei ein Presseartikel über die Situation im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gewesen, so Frau Willing-Spielmann. Vor Ort erfolge ein hoher Ausbau an Einrichtungen, aber hierfür sei auch entsprechendes Personal notwendig.
Frau Scholz stellt zunächst dar, dass abweichend vom üblichen Prozedere die Personalbewirtschaftung der städtischen Kindertageseinrichtungen über den FB 3-1-30/Frühkindliche Bildung erfolgt. In der Fachverwaltung für die städtischen Kindertageseinrichtungen sind fünf Vollzeitstellen vorgesehen, wovon drei Vollzeitstellen derzeit vakant sind. In den Kindertageseinrichtungen sind 372 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Hinzu kommen noch 75 Stellen, die entweder vakant oder die Stelleninhaber in Elternzeit sind. Nahezu monatlich finden Vorstellungsgespräche statt, die viel Arbeitszeit binden. Die Bewerber sind fast ausnahmslos weiblich, was im weiteren Verlauf zu hohen Fluktuationen führt.
Das Alltagshelferprogramm wurde erstmalig vom 01.08.2020 bis 31.12.2020 aufgelegt. In dieser Förderphase wurden keine Stellen seitens der Stadt Oberhausen eingerichtet und somit keine Alltagshelfer beschäftigt, da innerhalb der Stadtverwaltung (FB 3-1 und FB 4-1) die Verfahren zur Einstellung noch geklärt wurden. Insbesondere arbeitsrechtliche Fragen waren zu prüfen. Weitere Förderphasen folgten, die jeweils für maximal sieben Monate befristet waren. Das Verfahren zur Einrichtung solcher Stellen ist aufwendig, da der Rat und auch der LVR zu beteiligen sind. Die Weiterführung des Programms ist seitens des Landes NW beabsichtigt (5. Förderphase ab 01.01.23). Entsprechende Mitteilungen sind der Presse bereits zu entnehmen. Eine offizielle Mitteilung seitens des LVR liegt aber noch nicht vor. Aufgrund der zuvor geschilderten Hemmnisse überlegt das Land NRW die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu integrieren und damit aus dem Status der Sonderförderungen herauszunehmen.
Abschließend berichtet Herr Schmidt, dass die formellen Rahmenbedingungen nicht einfach sind. Viele Aufgaben sind durch die Corona-Pandemie entstanden, daher hält er eine dauerhafte Einrichtung solcher Stellen für sinnvoll.
