26.09.2022 - 15 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 25.07.2022 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen beim Auftrag 320005020738/Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 543188/FL Beschaffungswesen (im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 DR 40000032) in Höhe von 535.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 zu.

 

Deckungsvorschlag:

 

Außerplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 320005020738/Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 414100 Zuweisung vom Land."

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6530&TOLFDNR=165792&selfaction=print