19.09.2022 - 4 Stadtsparkasse Oberhausenhier: Jahresabschluss ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass an der Beratung zur Entlastung der Organe (Abstimmung zu Ziffer 2) Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, aufgrund der persönlichen Betroffenheit gemäß § 31 Abs. 1 GO NRW nicht mitwirken dürfen.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Drucksache B/17/2490-01 mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion zustimmend vor.

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Anlagen zur Vorlage

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