15.09.2022 - 4.3 Sachstand "Grundschule Buschhausen"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Um auch der aktuellen medialen Aufmerksamkeit Rechnung zu tragen und Transparenz für die Beteiligten zu schaffen, wird dieser Punkt der Tagesordnung aufgenommen und durch Herrn Beigeordneten Schmidt erläutert.

 

Die Schulverwaltung unterlag der Annahme, dass es sich bei dem Standort Lindnerstraße um eine Dependance der Grundschule Buschhausen handelt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Rat der Stadt Oberhausen im Jahr 2008 die Grundschule Buschhausen als Verbundschule ausgewiesen hat. Dieser Beschluss war dem Bereich 3-3 Schule nicht präsent, da auch im Bildungsplan 2016-2020 die Grundschule Buschhausen schulentwicklungsmäßig betrachtet wurde. Das bedeutet, dass beide Standorte aufgrund des Ausweises als Verbundschule gleichberechtigt sind und die Klassen 1 bis 4 an allen Standorten vorgehalten werden müssen.

 

Somit sind für das Schuljahr 2023/24 Anmeldungen an beiden Standorten möglich. In der 36. KW wurden intensive Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen seitens der Fachverwaltung mit den schulpolitischen Sprechern*innen der Parteien, mit dem Kollegium, im Rahmen der Schulpflegschaftssitzung und dem Elternabend zur Anmeldung neuer Schülerinnen und Schüler.

 

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass aktuell an beiden Standorten Anmeldungen möglich sind. Die Prüfung der Tragfähigkeit wird auch unter dem Aspekt etwaiger Sanierungsbedürfnisse erfolgen müssen. Änderungen sind frühestens zum Schuljahr 2024/25 zu erwarten.

 

Die Mitteilung wird ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis genommen.

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