20.06.2022 - 9 Mehrklassenbildung an der Schillerschule ab dem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu der Anmerkung von Frau Stadtv. Hausmann-Peters äußert sich Beig. Schmidt.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

1. hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten.

 

2. die Mehrklassenbildung an der Schillerschule im Umfang von vier Klassenräumen am Teilstandort Comenius zum Schuljahr 2022/23.

 

3. den Abschluss eines Mietvertrages für eine eingeschossige Raumzellenanlage als Schulklassengebäude mit vier Klassenräumen für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option auf Verlängerung, vorbehaltlich eines Höchstmietzins in Höhe von monatlich 16.000 EUR;

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

4. die folgende Aufwendung für Mietzahlungen im Jahr 2022 überplanmäßig bereitzustellen:

 

Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung   Betrag/EUR

330003010500 Förderschulen 542210    Aufwendungen f. Miete 64.000,00

 

5. die folgenden außerplanmäßigen investiven Mittel im Jahr 2022 bereitzustellen:

 

Finanzstelle Bezeichnung  Finanzposition Bezeichnung  Betrag/EUR

330003010500003 Schillerschule 785100  Hochbaumaßnahme 55.300,00

 

Deckungsvorschlag

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die diesbezügliche Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt. Der Kreditrahmen der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel, sowohl für den konsumtiven als auch investiven Teilhaushalt, werden im Rahmen der Entwurfshaushaltsplanung 2023 ff. angemeldet."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6506&TOLFDNR=164067&selfaction=print