20.06.2022 - 8 Beschaffung einer semi-stationären Geschwindigk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Äußerungen von Stadtv. Hoff und Stadtv. Noldus geht Beig. Motschull ein.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe FDP im Rat folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet in dieser Angelegenheit gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung durch Ausschüsse und zieht die Entscheidung über die Beschaffung einer semi-stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall wieder an sich.

 

2. Die Stadt beschafft eine semi-stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit zwei Kameras zur Überwachung beider Fahrtrichtungen zum Einsatz an besonders schutzwürdigen Bereichen (Schulen, Kindertagesstätten, etc.) und schließt mit dem Hersteller/Lieferanten einen Vertrag über die Wartung, Reparatur etc. der Anlage ab.

 

Die Beschaffung ist mit Kosten in Höhe von ca. 250.00,00 EUR verbunden. Für investive Auszahlungen stehen bei

 

Finanzstelle 460001110100000 - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Finanzposition 783100 - Auszahlungen für Erwerb von bewegl. Sachanlagen > 800 Euro für das Haushaltsjahr 2022 600.000,00 EUR zur Verfügung."

 

 

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