20.06.2022 - 23 Erweiterung städtische Kindertageseinrichtung (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Frage von Stadtv. Hoff beantwortet Beig. Schmidt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.   Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010100400

KTE Rechenacker

785100

Auszahlungen f. Hochbau-maßnahmen

450.000,00

310006010100400

KTE Rechenacker

785101

Auszahlungen f. Ing. Leist. Hochbau

  27.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die diesbezügliche Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt. Der Kreditrahmen der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet."