14.06.2022 - 2 Berichterstattung über wesentliche städtebaulic...

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Beratung

Herr Motschull berichtet zum Sachstand Decathlon, dass der Bauvorbescheid erteilt wurde, die Nachbarstädte allerdings dagegen klagen. Das Verwaltungsverfahrensgericht hat entschieden, dass der Bauvorbescheid aufzuheben ist, da sie Bemessung der Flächen für zentrenrelevante Sortimente nicht nachvollziehbar sei. Decathlon verfolgt das Verfahren jedoch weiter und will in Berufung gehen. Nun soll in Münster entschieden werden, ob die Berufung zugelassen werden kann.

 

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Beschluss

Der mündliche Bericht wird zur Kenntnis genommen.