17.05.2022 - 2 Neues Kommunales FinanzmanagementBericht über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende Herr Stadtv. Bischoff ruft die vorstehende Vorlage auf und bittet um Wortmeldungen.

 

Frau Stadtv. Schmidt erklärt, dass ihre Fraktion die Anrechnung des festgestellten Jahresüberschusses 2020 in Höhe von 2.885.378,58 EUR auf das negative Eigenkapital befürwortet.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge vorliegen, bittet der Vorsitzende Herr Stadtv. Bischoff um Abstimmung über die Vorlage (Drucksache Nr. B/17/1944-01).

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Beschluss

Danach fasst der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig, folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2020 durch die örtliche Rechnungsprüfung und schließt sich dem dort formulierten Bestätigungsvermerk an. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 96 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festzustellen.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt hinsichtlich des Jahresüberschusses zu beschließen, dass der Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 in Höhe von 2.885.378,58 EUR den Bestand des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ verringert (siehe Aktivseite der Bilanz, Position 4.21).

 

4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

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