16.05.2022 - 11 Ausschreibung der Schülerbeförderung für die Sc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz informiert die Ratsmitglieder darüber, dass die in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschläge in umgekehrter Reihenfolge beschlossen werden müssen. Zuerst erfolgt die Beschlussfassung über das Rückholrecht des Rates. Anschließend fasst der Rat den Beschluss über die Beauftragung einer Ausschreibung der Schülerbeförderung.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt beschließt:

 

a) Der Rat der Stadt zieht bezüglich der Beauftragung der SBO mit der Beauftragung eines Schülertransportes gemäß § 1 Absatz 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die Entscheidungszuständigkeit wieder an sich (Rückholrecht).

 

b) die Ausschreibung der Schülerbeförderung für die Albert-Liebmann-Schule und Schillerschule zu beauftragen. Die Kostenkalkulation beträgt für zwei Jahre für die Albert-Liebmann-Schule 661.492,06 € und für die Schillerschule 1.722.000,04 €.“

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6488&TOLFDNR=162724&selfaction=print