10.05.2022 - 3.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. § ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.1
- Datum:
- Di., 10.05.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Stefanie Schadt
Beratung
Herr Schindelasch erklärt, dass die Ausgleichsmaßnahmen sich auf die Flächenversiegelung beziehen sollen und Entsiegelung ggf. auch auf städtischen Flächen vorgenommen werden. Außerdem sollen alle geeigneten Dachflächen mit Fotovoltaikanlagen oder Dachbegrünung versehen werden. Zum Thema Energieeffizienzstandard wird gefordert, über das Mindestmaß des KFW40 energiesparende Bau- und Sanierungsstandards, hinaus zu gehen.
Herr Osmann äußert, dass die ergänzenden Aspekte des Antrags der Fraktion Die Grünen nicht notwendig sind. Er augmentiert, dass Wohnen bezahlbar bleiben soll und keine Bebauungsplanfestsetzungen über die allgemein gültigen rechtlichen Grundlagen hinausgehen sollten. Zumal in diesem speziellen Fall die Umnutzung eines Kirchengebäudes unter hohen Energieeffizienzauflagen unwahrscheinlich erscheint.
Herr Real schlägt vor, dass die Verwaltung zusammenstellt, welche gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten es in Bezug auf die im Antrag genannten Themen (Fotovoltaik, Dachbegrünung usw.) gibt. Es soll ermittelt werden, welche Regelungen mit Vertragspartner*innen, Bauentwickler*innen getroffen werde können.
Seitens der Verwaltung teilt Herr Dr. Palotz mit, dass in Bebauungsplansatzungen eine Vielzahl an Festsetzungen getroffen werden können, die lediglich zu begründen sind. Es mangelt hier nicht an Festsetzungsmöglichkeiten.
Herr Schindelasch verdeutlicht nochmals, dass lediglich die ausdrücklich geeigneten Dachflächen zu begrünen seien und über das Mindestmaß der Landesbauordnung NRW geplant werden soll.
Frau Grothe fragt nach, welche Ausgleichsmaßnahmen (verw. Zeile 11 des Antrags) gemeint sind und ob ein Reserveanschluss an Fernwärme vorgesehen sei (verw. Zeile 26 des Antrags)?
Herr Schindelasch antwortet, dass die Art der Ausgleichsmaßnahme bewusst aufgrund des frühen Planstatus offengelassen wurde. Das Thema Fernwärme wird durch die Haupteinspeisung aus fossilen Brennstoffen nicht eingebracht.
Herr Lange teilt mit, dass die AfD-Fraktion den Antrag ablehnt und weist auf die Bezahlbarkeit von Wohnungen und erhöhte Baukosten durch hohe energetische Standards hin.
