10.05.2022 - 6 Ausbau der Hansastraße von Buschhausener Straße...

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Beratung

Herr Osmann fragt nach, ob die Verwendung von Sickerpflaster geprüft wurde? Denn es gäbe einen Grundsatzbeschluss zu dessen Verwendung.

 

Frau Mauksch erläutert, dass das Baugrundgutachten der WBO noch aussteht. Außerdem werden, über das übliche Maß hinaus, Baumrigolen eingebaut. Ob dann das Versickerungspflaster noch zusätzlich verbaut werden kann wird geprüft.

 

Herr Bandel verdeutlicht, dass der Grundsatzbeschluss zur Verwendung von Versickerungspflaster einzuhalten ist und nur in zu begründenden Ausnahmen umgangen werden kann.

 

Herr Dobnik erklärt, dass der Beschluss von der Fraktion DIE GRÜNEN abgelehnt wird. Auch wenn viele positive Aspekte enthalten sind, kann aufgrund der Lösungen zum Radverkehr und Schwerlastverkehr nicht zugestimmt werden.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss fasst folgenden Beschluss, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und LINKE.LISTE:

 

1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem Straßenausbau der Hansastraße zwischen Buschhausener Straße und Duisburger Straße zu.

2. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt den Kanalbaumaßnahmen zwischen Buschhausener Straße und Duisburger Straße zu.

 

 

Auszahlungsbudget wurde in der Finanzplanung wie folgt berücksichtigt:

 

Für den Kanalbau = Finanzstelle 560011030100000 - Kanalbauprogramm, Finanzposition 785230 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen WBO, Gesamtauszahlungsbudget 9.690.000,00 EUR (Anteil Hansastraße = ca. 0,58 Mio. EUR).

 

Für den Straßenbau = Finanzstelle 560012010104000 - Hansastraße, Finanzposition 785200 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, Gesamtauszahlungsbudget = 2.170.560,00 EUR (2022 = 870.000,00 EUR sowie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre in Höhe von 1.300.560,00 EUR, 2023 = 1.300.560,00 EUR), Finanzposition 785240 - Auszahlungen für Tiefbau­maßnahmen Ingenieurleistungen WBO, Gesamtauszahlungsbudget = ca. 248.000,00 EUR (2022 = 50.000,00 EUR, 2023 = 70.000,00 EUR, 2024 = 50.000,00 EUR, Auszahlungen Vorjahre = 77.410,69,00 EUR), Finanzposition 681100 - Investitionszuwendungen vom Land (Gesamtein­zahlungsbudget = 954.100,00 EUR (2022 = 387.040,00 EUR, 2023 = 567.060,00 EUR).

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023ff werden die Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahme angepasst.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6485&TOLFDNR=162532&selfaction=print