09.05.2022 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter ihnen den Vertreter der örtlichen Medien. Dez. Güldenzopf (Dezernat 0), Frau Costecki (Gleichstellungsbeauftragte) und Frau Erdas (Vorsitzende des Integrationsrates) sind für die heutige Sitzung entschuldigt.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist OB Schranz auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für die Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin:

 

Die Neufassung der Corona-Schutzverordnung im April ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit wurden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert.

 

Der Bundesgesetzgeber hat entschieden, die bisher nach § 28a Absatz 7 und 8 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) möglichen Schutzmaßnahmen deutlich zu reduzieren und selbst den deutlich begrenzten Katalog von Schutzmaßnahmen nur noch unter den zusätzlichen Voraussetzungen einer drohenden Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft zuzulassen. Da bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen nun weitgehend fehlen, liegen die Schutzmaßnahmen somit zu weiten Teilen in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

 

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der heutigen Sitzung gilt somit die Empfehlung aus dem Ältestenrat vom 04.04.2022, an dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vom Betreten des Veranstaltungsgebäudes bis zum Sitzplatz, sowie beim Verlassen des Sitzplatzes bis hin zum Verlassen des Gebäudes festzuhalten. Am Sitzplatz und Rednerpult kann die Maske abgenommen werden, wenn der entsprechende Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Entsprechende Informationen sind den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses im Vorfeld der Sitzung gemeinsam mit der Einladung zugesandt worden.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Anwesend sind 21 stimmberechtigte Ausschussmitglieder und der Oberbürgermeister. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.

 

Die Einladung wurde den Mitgliedern am 29.04.2022 form- und fristgerecht zugeleitet.

 

Zu TOP I/2 Berichte aus den Dezernaten (mündlich) liegen zwei Berichte vor:

 

2.1  Ukraine und Partnerstadt Saporishja

Berichterstatter: OB Schranz und Beig. Motschull

 

2.2 Ansiedlung Decathlon

Berichterstatter: Beig. Motschull

 

Zu TOP I/3 „Sachstand Stadtentwicklungsprojekte" liegt ein Bericht vor:

 

3.1 Ansiedlung PICNIC auf dem Waldteichgelände

 Berichterstatter: Beig. Dr. Palotz

 

Zu TOP II/1 Berichte aus den Dezernaten (mündlich) im nichtöffentlichen Teil liegt ein Bericht vor:

 

1.1 Haushalt 2022

Berichterstatter: 1. Beig. und StK. Tsalastras

Am 02.05.2022 wurden im Ratsinformationssystem die Drucksache B/17/1995-01/WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) unter TOP 2 im nichtöffentlichen Teil und die Drucksache B/17/1998-01/Beauftragung der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) mit der Bestellung von vier Krankentransportwagen (KTW) für den Bereich 6-1/Feuerwehr unter TOP 12 ebenfalls im nichtöffentlichen Teil freigegeben. Die Beratungsgegenstände waren in der Einladung sichtbar.

 

Am 05.05.2022 ist mit der Drucksache A/17/2075-01 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 16.1 zugegangen. OB Schranz schlägt vor, die Tagesordnung um einen neuen TOP 16.1.1 im öffentlichen Teil zu erweitern.

 

Stadtv. Axt schlägt vor, die Anregungen gemäß § 24 GO NRW unter TOP 16 an den Anfang der Tagesordnung zu setzen. Nachdem Frau Stadtv. Stehr dafür plädiert hat, es bei der vorgesehenen Reihenfolge zu belassen, lässt OB Schranz über den von Stadtv. Axt formulierten Vorschlag abstimmen.

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt mit Mehrheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion eine Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ab.

 

OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur geänderten Tagesordnung gibt.