27.04.2022 - 1.1 Mündlicher Sachstandsbericht zur Unterbringung ...

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Beratung

 Herr Beigeordneter (Beig.) Motschull berichtet über die ausgesprochen dynamische Entwicklung innerhalb der letzten 2 Monate. Nach aktuellem Stand wurden 2.286 geflohene Menschen in Oberhausen aufgenommen. Hierzu ruft er in Erinnerung, dass diese Personen ohne Zuweisung nach Oberhausen eingereist sind. Nach dem Königsteiner Schlüssel würde Oberhausen bei einem Zustrom von 1 Millionen Menschen nach Deutschland etwa 2.300 Menschen aufnehmen müssen. Bisher ist es noch gelungen, sämtliche Menschen, die in Oberhausen Schutz suchten, aufzunehmen. Jedoch musste auch in Oberhausen auf zwei Turnhallen sowie die Willy-Jürissen-Halle zurückgegriffen werden, obwohl durch die große Hilfsbereitschaft der Oberhausener Gesellschaft auch Hotels, Privatwohnraum sowie ein stillgelegtes Altenheim zur Unterbringung genutzt werden konnten.

 Nach jetzigem Stand können noch 350 bis 400 Menschen aufgenommen werden.

 Eine Prognose kann nicht erstellt werden, da auch weiterhin ein ungeregelter Zugang erfolgt.

 

 Auch für das Dezernat 3/Familie, Schule, Integration und Sport ergibt sich ein großer Aufgabenbereich.

  Im Bereich der Schule wird versucht, Plätze für die Kinder zu finden, jedoch sind auch dort die Kapazitäten begrenzt. Für die Betreuung der Geflüchteten ist in Deutschland ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich, daher können Personen aus der Ukraine, die sich für die Betreuung zur Verfügung stellen, nicht eingesetzt werden; es wird jedoch an einer Lösung gearbeitet. Durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) werden Sprachkurse angeboten. Insgesamt ergibt sich ein enormes Aufgabenfeld für die Stadtverwaltung, die jedoch durch Bürger, das Ehrenamt sowie öffentliche Träger unterstützt wird. Die neue Herausforderung besteht darin, die Menschen in den Rechtskreis des SGB II überzuleiten. Hierzu ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde erforderlich. Insgesamt wird versucht, es den Menschen so leicht wie möglich zu machen.                                                     

 

Der Bereichsleiter (BL) des Bereichs Soziales, Herr Bohnes, ergänzt, dass für die Versorgung und Unterbringung der geflüchteten Menschen durch das Land eine Pauschale von 1125 € pro Person gewährt wird. Für die schulische Versorgung und damit verbundene Ausgaben wird vom Bund einen Betrag von 430 Millionen Euro an das Land NRW zur Verfügung gestellt.

 

Der Stadtverordnete (Stv.) Broß bedankt sich für den Bericht und fragt nach, in welchen Unterkünften die geflüchteten Menschen aus der Ukraine untergebracht sind und welche Restkapazitäten noch bestehen. Außerdem fragt er nach, ob der rege Zulauf nach Oberhausen durch die Verbindung zur Partnerstadt Saporishja oder durch die gute Arbeit der Stadt Oberhausen, die aufgrund der Vernetzung der Geflüchteten bekannt wird, entsteht.

Ebenfalls fragt er nach, ob auch Vereine ihre Räumlichkeiten für die Unterbringung der geflüchteten Menschen angeboten haben.

 

Der Beig. Motschull erklärt hierzu, dass folgende Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung stehen: Ruhrorter Straße, Duisburger Straße, Erlenstraße, Bahnstraße und Kapellenstraße, außerdem Räumlichkeiten im Berufsförderungswerk, im Marienhospital, im Haus Wischermann, im Friedensdorf, im Louise-Schroeder-Heim, im Kispet Hotel, im Melia Hotel, im Haus Union, in der Turnhalle Eschenstraße, der Willy-Jürissen-Halle sowie in privaten Unterkünften. Geprüft wird noch die Erweiterung der Räumlichkeiten im Marienhospital und die Inanspruchnahme von 11 Wohnungen an der Wilhelmstraße/Brandenburger Straße. Weiterhin steht die Turnhalle der Hauptschule St. Michael zur Verfügung. Es ist jedoch derzeit nicht erforderlich, eine weitere Turnhalle in Anspruch zu nehmen.

Tatsächlich wurden der Verwaltung ein bis zwei Gemeindehäuser angeboten, jedoch sind hierbei die Sanitäranlagen sowie die Duschen nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, sodass diese Angebote nicht angenommen wurden.

 

Herr Bohnes ergänzt, dass derzeit 150 Personen aus Saporishja in Oberhausen Schutz gesucht haben. Tatsächlich ist an unterschiedlichen Stellen zu vernehmen, dass Oberhausen über die Netzwerke der geflüchteten Menschen vermittelt wird. Zur Nutzung der Unterkünfte ergänzt er, dass hierzu ein Angebot des Bistums Essen geprüft wird.

 

Herr Koch, Bürgermitglied (Bgm.) fragt nach, warum die Beschulung der geflüchteten Kinder aus der Ukraine nur schleppend voran geht. Außerdem fragt er nach, ob die Registrierung der geflüchteten Personen aus der Ukraine bis zum 31. Mai abgeschlossen sein wird, da diese für den Übergang in das SGB II erforderlich ist.

 

Herr Telli (Bgm.) erinnert an die Resolution aus 2014, in der sich Oberhausen als tolerant und solidarisch erklärt hat. Dieser Standpunkt findet sich derzeit darin wieder, dass in Oberhausen Geflüchtete aus der Ukraine nicht gegen russische Mitbürger ausgespielt werden. Tatsächlich wird die Herausforderung in Oberhausen gut gemeistert, da die Sozialverwaltung sowie auch andere Bereiche bis tief in die Nacht arbeiten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Auch viele Ehrenamtler unterstützen die Arbeit, damit sich die geflüchteten Menschen in Oberhausen wohlfühlen. Um den immensen Aufwand der Verwaltung anzuerkennen und von Seiten der Politik dazu beizutragen, dass die Sozialverwaltung die Aufgaben erledigen kann, schlägt er vor, terminabhängige Aufgaben, wie die Erstellung des Seniorenförderplans sowie die Sozialplanung zunächst zurück zu stellen.

 

Frau Stv. Baumann fragt nach Perspektiven für die Zukunft in Bezug auf

-eine langfristige Unterbringung der geflüchteten Menschen,

-unbegleitete minderjährige Geflüchtete und

-die Unterstützung von alleinerziehenden Müttern.

Des Weiteren fragt sie nach, wie mit Zuweisungen anderer geflüchteter Menschen umgegangen wird.

 

Frau Schnettler (Bgm.) befürwortet den Antrag von Herrn Telli, um die Arbeit der Stadtverwaltung zu honorieren.

 

Herr Stv. Broß dankt der Sozialverwaltung und bittet darum, in die Niederschrift Zahlen bezüglich der Unterbringung aufzunehmen.

 

Herr Beig. Motschull erläutert zu den Fragen des Herrn Koch (Bgm.), dass die Beschulung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da sich die Struktur der geflüchteten Menschen so darstellt, dass überwiegend Frauen mit minderjährigen Kindern Zuflucht suchen. Zum Thema Übergang in den Rechtskreis des SGB II teilt er mit, dass eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, um den reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Bezüglich der Registrierung durch die Ausländerbehörde teilt er mit, dass nunmehr ein zweites Erfassungsgerät vorhanden ist.

Herrn Telli (Bgm.) und Frau Schnettler (Bgm.) dankt er für das Verständnis zur Arbeitssituation und für die Anerkennung der Politik bezüglich der immensen Herausforderungen.

Zu den Fragen der Stv. Baumann teilt er mit, dass eine Prognose zur langfristigen Unterbringung nicht abgegeben werden kann. Festzustellen ist jedoch, dass bereits jetzt schon Geflüchtete in die Ukraine zurückkehren. Zur Frage nach den unbegleiteten Minderjährigen teilt er mit, dass bisher lediglich 22 Minderjährige von Seiten des Jugendamtes betreut werden. Zu den alleinerziehenden Frauen erläutert er, dass bereits fest etablierte Institutionen ihr Aufgabenfeld um die Frauen aus der Ukraine erweitert haben. In dem von der Stadtverwaltung installierten Krisenstab Ukraine sind eine Vielzahl von Bereichen beteiligt, sodass die vorhandenen Aufgaben gemeinsam gelöst werden können.

 

Herr Bohnes (BL) ergänzt zu den Fragen von Herrn Koch, dass von Seiten der Verwaltung versucht wird, eine Leistungsunterbrechung bei dem Übergang in den Rechtskreis des SGB II zu vermeiden. Bezüglich der Registrierung erläutert er, dass eine Aufgabenverschiebung stattgefunden hat. Während bisher die Registrierung in den Landeseinrichtungen erfolgte, ist bei geflüchteten Menschen aus der Ukraine die Registrierung durch die Kommunen erforderlich.

Zu den Fragen von Frau Stv. Baumann erklärt er, dass Oberhausen derzeit die Quote mit 120% erfüllt, sodass im Moment keine anderen geflüchteten Menschen zugewiesen werden. Zu den unbegleiteten Minderjährigen teilt er mit, dass sich die Konstellation der schutzsuchenden Menschen anders als 2015 gestaltet. Während in 2015 deutlich mehr unbegleitete Minderjährige in Deutschland Schutz suchten, kommen nunmehr lediglich einige Minderjährige, die beispielsweise mit ihren Großeltern einreisen. Diese gelten dann ebenfalls als unbegleitete Minderjährige.

 

Zu den vom Stv. Broß angeforderten Zahlen teilt der Beig. Motschull mit, dass in der Runde mit dem Oberbürgermeister und den Fraktionen diese Zahlen regelmäßig zur Verfügung gestellt werden, er wird diese jedoch gerne auch für die Niederschrift zur Verfügung stellen.

 

Die Vorsitzende, Frau Willing-Spielmann, dankt der Verwaltung. Sie ist beeindruckt von der Arbeit der Verwaltung und ist dankbar, in dieser Stadt politisch tätig sein zu können.

 

Herr Stv. Broß dankt auch der Stadtgesellschaft, da viele Veranstaltungen für ukrainische Flüchtlinge durchgeführt werden, z.B. Benefiz Konzerte etc.

 

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