26.04.2022 - 4 Anträge auf regionale Kulturförderung des Lands...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Herr Stadtv. Scherer äußert sich positiv über die vorliegenden Anträge und hofft auf eine Bewilligung. Er freut sich insbesondere über das Kulturentwicklungskonzept und erkundigt sich, ob erst 2023 mit der Bearbeitung gestartet werden kann oder ob auch in diesem Jahr schon Arbeiten starten können. Herr Tsalastras berichtet, dass verschiedene Maßnahmen schon in diesem Jahr umgesetzt werden sollten. Für die Durchführung einer (Nicht) Besucher*innenbefragung wurde ein Förderantrag gestellt. Dieser wurde leider abgelehnt. Es finden Gespräche mit dem Bereich Statistik und Wahlen statt, um mithilfe der Bürger*innenbefragung Informationen zu erhalten, um eine Grundlage für die Entwicklung des Kulturentwicklungsplans zu schaffen. Organisatorische Arbeiten können schon in diesem Jahr durchgeführt werden und sind nicht fördermittelschädlich.

Herr Stadtv. Noldus, AFD, erkundigt sich, welche Projekte das Kunsthaus bereits durchgeführt hat (Z. 47) und wer die Kosten für das zweijährige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis (Z. 53) trägt. Herr Tsalastras erklärt, dass einige Projekte im Kunsthaus durchgeführt wurden. Dazu gehört u.a. das Oberhausener Arbeitslosenballett, das im Rahmen eines Förderprogramms stattgefunden hat. Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind keine Beschäftigten der Stadt, sondern Beschäftigte des Kunsthauses, die aus unterschiedlichen Förderprogrammen bezahlt werden. Für genauere Angaben müsste das Kunsthaus befragt werden.

 

Reduzieren

Beschluss

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6468&TOLFDNR=161997&selfaction=print