07.04.2022 - 7 Forsteinrichtung 2022Jürgen Halm (SBO Servicebe...

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Beratung

Herr Halm berichtet, dass eine neue Forsteinrichtung gem. §33 Landesforstgesetz NRW (LFoG NRW) erstellt wurde. Die Forsteinrichtung ist die regelmäßig wiederkehrende Inventur der Wälder und bildet die Grundlage der darauf aufbauenden Forstbetriebsplanung der kommenden 10 Jahre. Als mittelfristige Betriebsplanung liefert die Forsteinrichtung objektive Unterlagen für eine ordnungsgemäße und nachhaltige Wirtschaftsführung im Stadtwald.

 

Herr Halm stellt im Weiteren die Hauptergebnisse vor.

 

Dabei wird u.a. verdeutlicht, dass zwingend der Stadtwald Osterfeld durchforstet werden müsse. Es bedarf aus seiner Sicht in Zukunft einer stärkeren Vorbereitung/Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung zu sensibilisieren. Eine Durchforstung solle aber schrittweise erfolgen.

 

Herr Halm bietet an, dem Beirat und interessierten Bürgern die Notwendigkeit der Durchforstungsmaßnahmen im Rahmen eines Ortstermins darzulegen.

 

Frau Schiemanowski merkt an, dass solche Begehungen enorm zum Verständnis beitragen.

 

Laut Herrn Tomec befinde man sich allgemein mit der naturverträglichen Waldgestaltung auf dem richtigen Weg. Zudem verdeutlicht er, dass bei der Durchforstung auf Sonderbiotope geachtet werden müsse. Des Weiteren fragt er, ob im Rahmen der neuen Forsteinrichtung auch Artenschutzmaßnahmen wie Totholz, Baumhöhlen usw. berücksichtigt wurden.

 

Diese werden laut Herrn Halm berücksichtigt.

 

Herr Weiher ergänzt, dass die Ge- und Verbote des Landschaftsplanes der Stadt Oberhausen alle Schutzgebiete umfassen und weiterhin Gültigkeit besitzen.

 

Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6465&TOLFDNR=161784&selfaction=print