21.03.2022 - 4 Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrates der evo mit dem Beschluss der Hauptversammlung über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 am 25.05.2022 endet. Der STOAG als Aktionärin der evo steht das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder zu. Ein Mitglied ist der Oberbürgermeister nach § 113 GO NRW.

Der Rat hat die Aufgabe, der Vertreterin der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der STOAG die Weisung zu erteilen, dass die Gesellschafterversammlung der STOAG die Geschäftsführung der STOAG anweist, der Hauptversammlung der evo die heute durch den Rat zu wählenden Personen für den Aufsichtsrat der evo vorzuschlagen.

Zur Wahl der fünf Vertreterinnen und Vertreter, von denen eines nach § 113 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist, liegen folgende Vorschläge vor, die den Ratsmitgliedern auf einer Großleinwand im Sitzungssaal zur Kenntnis gegeben werden:

Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion haben einvernehmlich einen gemeinsamen Listenvorschlag mit den nachfolgend genannten Personen in der beschriebenen Reihenfolge eingereicht:

 

1. Frau Simone-Tatjana Stehr

2. Frau Dr. Silke Jacobs

3. Herr Dr. Mark Dilly

4. Bülent Sahin

Die Fraktion DIE GRÜNEN schlägt

5. Frau Stefanie Opitz vor.

Auf die Frage von OB Schranz, ob es weitere Vorschläge gibt, benennt Stadtv. Kempkes für die AfD-Fraktion:

6. Herrn Jörg Lange

und beantragt zugleich eine geheime Abstimmung.

 

OB Schranz stellt anschließend unwidersprochen fest, dass es darüber hinaus keine weiteren Vorschläge gebe und leitet das geheime Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW ein. Danach werden Wahlen durch die Abgabe von Stimmzetteln vollzogen, wenn ein Ratsmitglied widerspricht. Die Stimmzettel sind vorbereitet und sehen folgende Wahlvorschläge mit der zusätzlichen Möglichkeit der Enthaltung vor:

- Liste 1: gemeinsamer Wahlvorschlag von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion,

- Liste 2: Wahlvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN und

- Liste 3: Wahlvorschlag der AfD-Fraktion.

Entsprechende Wahlzettel sind vorbereitet.

 

Wahlkommission

OB Schranz bittet die Fraktionen und Gruppen jeweils einen/eine Stadtverordnete(n) für die Beaufsichtigung des Wahlvorgangs, die Austeilung der Wahlzettel und die Auszählung des Ergebnisses zu benennen. Vorgeschlagen werden: Herr Benter, Herr Brodrick, Herr Dobnik, Herr Mumm, Frau Marx, Herr Kattler und Herr Lütte.

 

Eröffnung der Wahlhandlung

Es stehen vier Wahlkabinen zur Verfügung. Die Wahlkommission begibt sich nun zu den vier Wahlkabinen und hält die Stimmzettel bereit.

 

OB Schranz eröffnet die Wahlhandlung und ruft die Namen in Vierer-Blöcken auf, sodass vier Personen gleichzeitig eine Wahlkabine nutzen können.

Nachdem er unwidersprochen festgestellt hat, dass jedes Ratsmitglied einschließlich des stimmberechtigten Oberbürgermeisters von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht habe, schließt er die Wahlhandlung und bittet um Auszählung der Stimmen. Zu diesem Zweck unterbricht er die Ratssitzung um 15:50 Uhr.

 

Um 15:55 Uhr eröffnet er die Ratssitzung wieder und teilt das Ergebnis der Wahl mit:

Es wurden 55 Stimmen abgegeben. Davon haben sich drei Personen enthalten. Ungültige Stimmen waren nicht dabei.

 

Von den 52 gültigen Stimmen entfallen auf den Listenvorschlag der gemeinsamen Liste 1 von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion insgesamt 39 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Liste 2 der Fraktion DIE GRÜNEN neun Stimmen und auf den Wahlvorschlag der Liste 3 der AfD-Fraktion vier Stimmen. Nach diesem Wahlergebnis erhalten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion insgesamt drei Sitze und die Fraktion DIE GRÜNEN einen Sitz.

 

OB Schranz stellt fest, dass der Rat der Stadt damit:

 

- Frau Simone-Tatjana Stehr

- Frau Dr. Silke Jacobs

- Herr Dr. Mark Dilly

- Frau Stefanie Opitz

 

zur Benennung als Vertreterinnen und Vertreter der STOAG und damit zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der evo für die Amtszeit bis zur Hauptversammlung im Jahr 2027 nominiert habe.

 

Bestellung eines Mitglieds als Vertreters der Stadt nach 113 GO NRW (Sitz 5.)

Dem Rat wird ferner vorgeschlagen, Herrn OB Schranz als Mitglied nach § 113 II GO NRW zur Wahl in den Aufsichtsrat der evo zu benennen.

OB Schranz lässt unwidersprochen offen über den Wahlvorschlag abstimmen.

Das gesamte Wahlergebnis der geheimen und der offenen Wahl ist im Beschluss unter 1. abgebildet.

 

1. Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - wählt

1. Frau Simone-Tatjana Stehr

2. Frau Dr. Silke Jacobs

3. Herr Dr. Mark Dilly

4. Frau Stefanie Opitz

 

zur Benennung als Vertreter der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) und damit zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der evo für die Amtszeit bis zur Hauptversammlung 2027.

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Beschluss

"1. Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters -  wählt

1. Simone-Tatjana Stehr

2. Dr. Silke Jacobs

3. Dr. Mark Dilly

4. Stefanie Opitz

 

zur Benennung als Vertreter der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) und damit zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der evo für die Amtszeit bis zur Hauptversammlung 2027.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - wählt einstimmig

 

Herrn OB Daniel Schranz als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zur Benennung als Vertreter der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) und damit zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der evo für die Amtszeit bis zur Hauptversammlung 2027.

2. Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt einstimmig:

Die Vertreterin der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der STOAG wird angewiesen, den Geschäftsführer der STOAG anzuweisen, in der nächsten Hauptversammlung der evo die zu dem Beschlussvorschlag zu 1 gewählten Personen für den Aufsichtsrat vorzuschlagen."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6461&TOLFDNR=161582&selfaction=print