21.03.2022 - 11 Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitplanste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/1702-01 den Änderungsantrag der LINKE.LISTE Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/1819-01

auf.

Die Verwaltungsvorlage in der Version 01 und der Änderungsantrag der LINKE.LISTE-Fraktion wurden im Schulausschuss und HFA ohne Votum vorberaten.

Das Vorberatungsergebnis wurde vor dem Hintergrund herbeigeführt, dass bis zur Ratssitzung geklärt werden sollte, ob auch die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitplanstelle förderunschädlich sei.

Das ist zwischenzeitlich geschehen und wurde bestätigt. Die Verwaltung hat daraufhin die Vorlage angepasst und einer Version 02 auf den Weg gebracht.

Die Frage von Stadtv. Hoff beantwortet Beig. Schmidt. Nach einem Wortbeitrag von Stadtv. Karacelik lässt OB Schranz über die Drucksache B/17/1702-02 abstimmen. Damit ist der Änderungsantrag der LINKE.LISTE Fraktion obsolet.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitplanstelle (S 12 TVöD) im Bereich 3-3/Schule ab dem 01.04.2022.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2022 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 60.450 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).

 

Deckungsvorschlag:

Die Ausgaben sind zu 100 % durch die Förderung mit Landesmitteln gedeckt."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6461&TOLFDNR=161571&selfaction=print