14.03.2022 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter ihnen die Vertreterin der örtlichen Medien. Frau Costecki (Gleichstellungsbeauftragte) und Frau Erdas (Vorsitzende des Integrationsrates) sind für die heutige Sitzung entschuldigt.

 

Vor Sitzungsbeginn informiert OB Schranz die Anwesenden über die aktuellen Geschehnisse in der Ukraine und der Partnerstadt Saporishja und bekundet seine Solidarität mit den Menschen in der Ukraine.

 

Im Anschluss weist OB Schranz auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin: Seit der vollständigen Neufassung der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) im August 2021 orientiert sich der Infektionsschutz nicht mehr an den vier Inzidenzstufen, sondern knüpft an individuelle Anforderungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch den Nachweis einer bereits bestehenden Immunität (Genesung oder vollständige Impfung) oder einer Testung (3G-Regel) an. Die aktuelle CoronaSchVO vom 11.01.2022, in der ab dem 10.03.2022 gültigen Fassung, gilt bis zum 19.03.2022.

 

Auf Grundlage des § 4 CoronaSchVO hat das Personal der Luise-Albertz-Halle beim Zutritt in die Halle entsprechende Nachweiskontrollen bei allen Ausschussmitgliedern, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern sowie der teilnehmenden Öffentlichkeit durchgeführt. Diesbezügliche Informationen sind den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses im Vorfeld der Sitzung gemeinsam mit der Einladung zugesandt worden.

 

Nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaSchVO muss in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Dies betrifft auch kommunale Gremiensitzungen. Ausnahmsweise kann nach § 3 Absatz 2 Nummer 12a CoronaSchVO bei Vortragstätigkeiten und Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Im Rahmen der Beratung vorgebrachte Wortbeiträge üblichen Umfangs fallen nicht unter diese Ausnahme.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Anwesend sind 21 stimmberechtigte Ausschussmitglieder und der Oberbürgermeister. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.

 

Die Einladung wurde den Mitgliedern am 04.03.2022 form- und fristgerecht zugeleitet.

 

Zu TOP I/2 Berichte aus den Dezernaten (mündlich) liegen zwei Berichte vor:

 

2.1  Ukraine und Geflüchtete nach Oberhausen

Berichterstatter: OB Schranz und Beig. Motschull

 

2.2 Polizeipräsidium Oberhausen

Berichterstatter: OB Schranz

 

Zu TOP II/1 Berichte aus den Dezernaten (mündlich) und zu TOP I/3 „Sachstand Stadtentwicklungsprojekte" liegen keine Berichte vor.

Am 08.03.2022 wurde im Ratsinformationssystem die Drucksache B/17/1723-01/Erneuerung von 14 Lichtsignalanlagen (LSA) in 40V LED-Technik im nichtöffentlichen Teil unter TOP 20 freigegeben. Der Beratungsgegenstand war in der Einladung sichtbar.

 

Am 09.03.2022 ist mit der Drucksache A/17/1819-01 ein Änderungsantrag der LINKE.LISTE-Fraktion zu TOP 7 zugegangen. OB Schranz schlägt vor, die Tagesordnung um einen neuen TOP 7.1 zu erweitern.

 

OB Schranz stellt fest, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zur geänderten Tagesordnung gibt.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6455&TOLFDNR=161301&selfaction=print