10.03.2022 - 2.3 Energetische Fassadensanierung im Rahmen des Ko...

Beschluss:
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Beratung

Die FDP erkundigt sich dahingehend, ob ein entsprechender Schadensersatz/ Rechnungskürzung aufgrund der verspäteten Rechnungslegung durch das beauftragte Unternehmen geprüft wurde bzw. möglich ist. Die Vertreterin des Bündnis Oberhausener Bürger stellt fest, dass Baumängel / Schadstoffbelastungen im Vorfeld der Baumaßnahme zu klären sind und erkundigt sich ferner nach dem Eigenanteil der Stadt Oberhausen.

Herr Dabels - Servicebetriebe Oberhausen - legt dar, dass haushaltsrechtlich Problemstellungen zur jetzt erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung geführt haben. Sachlich und rechnerisch ist die Rechnungslegung nicht zu beanstanden.

Testungen im Vorfeld einer Baumaßnahme werden selbstverständlich durchgeführt, leider ist insbesondere bei einer Fassadensanierung diese problematisch. Der Eigenanteil der Stadt Oberhausen beträgt 350.000,00 EUR.

Der Schulausschuss berät die Drucksache B/17/1741-01 einstimmig zustimmend vor.

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