10.03.2022 - 3.3 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gemäß § 2 der Ge...

Beschluss:
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Beratung

 Auf Basis der Diskussion zum TOP 3.2 ergänzt die Fraktion der Grünen den Prüfauftrag zur Übernahme des Niederrhein-Kollegs dahingehend, dass die pandemische Situation zu den rückläufigen Schülerzahlen beigetragen hat. Grundsätzlich gilt, dass man nicht lebenslanges Lernen propagieren kann und die Erwachsenbildung schließt. Die sinkenden Schülerzahlen hätten hinterfragt werden müssen.

Die CDU-Fraktion sieht auch bei Fortführung in der Trägerschaft der Stadt Oberhausen rechtliche Bedenken, die Entscheidung kann nicht anders ausfallen. Ergänzend wird um Prüfung der Kosten und der rechtlichen Rahmenbedingungen bei Übernahme in die Trägerschaft der Stadt Oberhausen durch die Verwaltung gebeten.

Das Bündnis Oberhausener Bürger sieht die rechtlichen Rahmenbedingungen als erfüllbar an. Hier wird auf die Situation in Duisburg verwiesen, die VHS-Kurse wurden dort zur Stärkung angegliedert. Perspektivisch ist auch die derzeitige Flüchtlingskrise zu berücksichtigen, hier werden Schüler am Niederrhein-Kolleg ankommen. Darüber hinaus ist, wie in der Diskussion bereits angesprochen, die Werbung zu erhöhen.

 

Auch in Trägerschaft der Stadt Oberhausen beschreibt Herr Beig. Schmidt, ist die Mindestanzahl von 240 Schüler*innen einzuhalten. Die tatsächliche Anzahl an Lehrer*innen ist derzeit gering. Die Finanzierung ist unklar und ist mit dem Land zu verhandeln.

 

 

Der Schulausschuss berät die Drucksache A/17/1738-01 mit Mehrheit, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Alternative für Deutschland, zustimmend vor.

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