01.03.2022 - 3.1 Zustimmung zur Umsetzung des Projekts "Creative...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Beigeordneter Tsalastras ergänzt, dass der Eigenanteil mit dem Beschluss gesichert ist. Es ist davon auszugehen, dass der Gewährungsbescheid im Mai/Juni 2022 erstellt werden wird. Die Verzögerung bei der Fördermittelgewährung der Förderbeträge pro jahr wird dazu führen, dass die Mittel nicht den Vorgaben entsprechend ausgegeben werden können. Allerdings wird ein Strafzins in höhe von 5 % fällig werden, weil die vom Fördermittelgeber festgelegten Fristen nicht eingehalten werden können.

 

Herr Beigeordneter Tsalastras stellt aber dar, dass es besser ist, den Strafzins hinzunehmen, als kein Geld aus dem Fördertopf zu erhalten.

 

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Beschluss

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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