07.02.2022 - 1 Eröffnung der Sitzung

Reduzieren

Beratung

OB Schranz eröffnet die 6. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle anwesenden Zuhörerinnen sowie Zuhörer und Gäste, unter ihnen die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas, und den Vertreter der örtlichen Medien im Saal Berlin der Luise-Albertz-Halle.

 

Nach seiner Wahl als Beigeordneter des Dezernats 5/Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt nimmt Herr Dr. Palotz zum ersten Mal in dieser Funktion an einer Ratssitzung teil. OB Schranz wünscht ihm für diese Aufgabe viel Erfolg und gutes Gelingen.

 

Der Geschäftsführer der LINKE.LISTE-Fraktion, Herr Driever, nimmt heute zum letzten Mal in dieser Funktion an einer Ratssitzung in Oberhausen teil. OB Schranz bedankt sich bei ihm im Namen des Rates und wünscht ihm für seine neue Aufgabe alles Gute.

 

Seit August 2021 orientiert sich der Infektionsschutz in der CoronaSchVO nicht mehr an den vier Inzidenzstufen, sondern knüpft an individuelle Anforderungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch das Nachweisen einer bereits bestehenden Immunität (Genesung oder vollständige Impfung) oder einer Testung (3G-Regel) an.

 

Die CoronaSchVO vom 11.01.2022, in der ab dem 04.02.2022 gültigen Fassung, gilt bis zum 09.02.2022 und steht auf der Homepage der Stadt Oberhausen und des Landes NRW zur Verfügung.

 

Auf der Grundlage des § 4 der CoronaSchVO hat das Personal der Luise-Albertz-Halle beim Zutritt in die Halle entsprechende Nachweiskontrollen bei allen Ratsmitgliedern, den Verwaltungsmitarbeiterinnen sowie Verwaltungsmitarbeitern und der teilnehmenden Öffentlichkeit durchgeführt. Entsprechende Informationen wurden den Mitgliedern des Rates im Vorfeld der Sitzung gemeinsam mit der Einladung zugesandt.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat darüber hinaus mit Datum vom 17.01.2022 den Erlass vom 07.10.2021 zu den kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen, die Durchführung von Sitzungen der Räte, ihrer Ausschüsse einschließlich der Sitzungen der Bezirksvertretungen betreffend, aktualisiert.

 

Verändert hat sich für kommunale Gremiensitzungen, dass die Maskenbefreiung in Innenräumen aufgrund der höheren Infektiosität der Omikron-Variante wieder eingeschränkt wurde. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaSchVO muss in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind, mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Das gilt auch für im Rahmen der Beratung vorgebrachte Wortbeiträge üblichen Umfangs.

Zwar kann ausnahmsweise während Vortragstätigkeiten und bei Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Aufgrund der Begrenzung der Redezeiten in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen kommt diese Ausnahme jedoch nicht zur Anwendung, sodass die Maske durchgängig getragen werden muss.

Die Einladung ist den Mitgliedern am 28.01.2022 form- und fristgerecht zugeleitet worden. Vorab übermittelt worden sind die Unterlagen zur Bauleitplanung.

 

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind Frau Costecki für die Verwaltung sowie Frau Gödderz, Frau Dubbert und Herr Völker als Mitglieder des Rates. Anwesend zu Beginn der Sitzung sind demnach 55 Mitglieder des Rates und der Oberbürgermeister. Der Rat ist beschlussfähig.

 

Für die Beratung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zur „Entwicklung der Radfahrmobilität in Oberhausen" gab es im Ältestenrat die Verständigung auf folgende Redezeitregelungen:

Die CDU-Fraktion erhält für die Begründung ihrer Großen Anfrage max. 7 Minuten. Gleiches gilt für die mündliche Antwort der Verwaltung. Bei weiterem Beratungsbegehren erhalten: die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion max. 7 Minuten, die Grüne Ratsfraktion max. 6 Minuten, die AfD-Fraktion, die LINKE.LISTE Fraktion und ebenso die Gruppen FDP und BOB sowie Herr Horn jeweils maximal 5 Minuten. An dieser Stelle bittet OB Schranz im Namen der Verwaltung noch einmal ausdrücklich um Verständnis für die verspätete Freigabe der Beantwortung der Großen Anfrage.

 

Wie bereits im HFA angekündigt, zieht die Verwaltung die Drucksache B/17/1531-01 unter dem bisherigen TOP 7 zurück. Entgegen der vorherigen Ankündigung und dem bereits übersandten Gesellschafterbeschluss hat die Westfunk GmbH & Co. KG überraschend mitgeteilt, dass eine Kapitalerhöhung nicht vorgesehen sei. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

Die Verwaltung hat die Vorlage mit der Drucksachen-Nr. B/17/1533-01/Zustimmung zur Umsetzung des Projekts „Creative City" sowie zur Leistung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung" unter TOP 8 in eine Version 02 überführt. Diese ersetzt die Version 01. Die Modifizierung betrifft die Aufteilung des Eigenanteils in den Jahren 2022 - 2025.

 

In der letzten Sitzung des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss wurde im Rahmen der Vorberatung über die Drucksachen-Nr. B/17/1284-01/Beschluss des Nahmobilitätskonzeptes Alt-Oberhausen der Vorschlag gemacht, die Beratung und Beschlussfassung auf die nächste Gremienfolge zu verschieben. Dieser Vorschlag hat im Ausschuss eine Mehrheit gefunden.

OB Schranz stellt fest, dass der Rat dem Vorschlag unwidersprochen folgt und die Drucksache unter TOP 16 damit heute nicht beraten wird.

 

Darüber hinaus hat der Antragsteller, die CDU-Fraktion, mitgeteilt, dass sie ihren Antrag mit der Drucksachen-Nr. A/17/1550-01 zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit unter TOP 21.1 zurückzieht und auf die nächste Sitzungsfolge verschieben möchte.

OB Schranz stellt auch hierzu das Einvernehmen des Rates fest.

 

Heute eingereicht wurde mit der Drucksachen Nr. A/17/1663-01 noch ein gemeinsamer Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion und der FDP im Rat zur Drucksache A/17/1623-01/Resolution der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, LINKE.LISTE-Fraktion und BOB im Rat zum Erhalt des Niederrhein-Kollegs unter TOP 21.7. OB Schranz schlägt eine Beratung unter dem neuen TOP 21.7.1 vor.

 

Anschließend stellt er fest, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zur geänderten Tagesordnung gibt.

 

Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen" vom 01.02.2022 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.