02.02.2022 - 4.4 Unterhaltungszuschüsse und Zuschüsse für die Üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Sportausschuss beschließt einstimmig, den in der Anlage aufgeführten Sportvereinen gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebender Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.

 

Mittel für die Unterhaltungszuschüsse in Höhe von 241.389,05 EUR stehen im Haushaltsjahr 2022 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung. Mittel für das Sportstättenpaket in Höhe von 182.442,42 EUR stehen im Haushaltsjahr 2022 ebenfalls bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531880, Aufwendungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - Sportstättenpaket - zur Verfügung.

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Anlagen zur Vorlage

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