31.01.2022 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 31.01.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
OB Schranz eröffnet die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter ihnen den Vertreter der örtlichen Medien. Frau Costecki (Gleichstellungsbeauftragte) und Frau Erdas (Vorsitzende des Integrationsrates) sind für die heutige Sitzung entschuldigt.
OB Schranz begrüßt Herrn Dr. Thomas Palotz anlässlich seiner ersten Teilnahme im Haupt- und Finanzausschuss als Beigeordneter des Dezernats 5/Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt und wünscht ihm viel Erfolg bei seiner neuen Tätigkeit.
Vor Sitzungsbeginn weist OB Schranz auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin: Seit der vollständigen Neufassung der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) im August 2021 orientiert sich der Infektionsschutz nicht mehr an den vier Inzidenzstufen, sondern knüpft an individuelle Anforderungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch den Nachweis einer bereits bestehenden Immunität (Genesung oder vollständige Impfung) oder einer Testung (3G-Regel) an. Die aktuelle CoronaSchVO vom 11.01.2022, in der ab dem 20.01.2022 gültigen Fassung, gilt bis zum 09.02.2022.
Auf Grundlage des § 4 CoronaSchVO hat das Personal der Luise-Albertz-Halle beim Zutritt in die Halle entsprechende Nachweiskontrollen bei allen Ausschussmitgliedern, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern sowie der teilnehmenden Öffentlichkeit durchgeführt. Diesbezügliche Informationen sind den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses im Vorfeld der Sitzung gemeinsam mit der Einladung zugesandt worden.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat mit Datum vom 17.01.2022 den Erlass vom 07.10.2021 zu den kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen, die Durchführung von Sitzungen der Räte, ihrer Ausschüsse einschließlich der Sitzungen der Bezirksvertretungen betreffend, aktualisiert.
OB Schranz macht auf eine rechtliche Neuerung aufmerksam. Die Vorgaben für eine Maskenbefreiung in Innenräumen wurden aufgrund der höheren Infektiosität der Omikron-Variante wieder eingeschränkt. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaSchVO muss in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Dies betrifft auch kommunale Gremiensitzungen. Ausnahmsweise kann nach § 3 Absatz 2 Nummer 12a CoronaSchVO bei Vortragstätigkeiten und Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Im Rahmen der Beratung vorgebrachte Wortbeiträge üblichen Umfangs fallen nicht unter diese Ausnahme.
Somit besteht für diese Sitzung nicht mehr die Möglichkeit, auf die Maske zu verzichten, auch wenn in Innenräumen bei den Sitzplätzen der Mindestabstand eingehalten werden kann oder die Sitze im Schachbrettmuster angeordnet sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Anwesend sind 21 stimmberechtigte Ausschussmitglieder und der Oberbürgermeister. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.
Die Einladung wurde den Mitgliedern am 21.01.2022 form- und fristgerecht zugeleitet.
Zu TOP I/2 und TOP II/1 Berichte aus den Dezernaten (mündlich) liegen keine Berichtswünsche vor.
Zu TOP I/3 „Sachstand Stadtentwicklungsprojekte" im öffentlichen Teil liegen ebenfalls keine Berichtswünsche vor.
Am 24.01.2022 wurde im Ratsinformationssystem die Anlage zur Drucksache M/17/1601-01/Entscheidungen in Personalangelegenheiten im nichtöffentlichen Teil unter TOP 10.2. freigegeben. Der Beratungsgegenstand war in der Einladung sichtbar.
Mit der 1. Nachtragstagesordnung vom 24.01.2022 ist die Drucksache B/17/1599-01/Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie bei der Auftragsnummer 610002150203 - Pandemie KoCI („Koordinierende Covid-Impfeinheit") im öffentlichen Teil aufgenommen worden. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 14 vor. Die nachfolgenden TOPs verschieben sich entsprechend.
Mit der 2. Nachtragstagesordnung vom 27.01.2022 ist die Drucksache M/17/1609-01/Kassenbericht für die Zeit bis zum 28.02.2022 im öffentlichen Teil aufgenommen worden. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 18.1 vor. Der nachfolgende TOP verschiebt sich entsprechend.
Am 28.01.2022 hat die Westfunk GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass entgegen der vorherigen Ankündigung und dem bereits übersandten Gesellschafterbeschluss keine Kapitalerhöhung für die Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG vorgesehen ist. Die Verwaltung hat daraufhin die Drucksache B/17/1531-01 (TOP 6) zurückgezogen.
Am 31.01.2022 hat die Verwaltung die Vorlage mit der Drucksachen-Nr. B/17/1533-01/Zustimmung zur Umsetzung des Projekts „Creative City" sowie zur Leistung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung" in Version 02 umbenannt. Sie ersetzt die Version 01 unter TOP 8. Im Vorfeld der Sitzung des Kulturausschusses wurden die Leistung außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Mittel für den Eigenanteil der Jahre 2023-2025 angepasst. OB Schranz teilt mit, dass diese Änderungen im Kulturausschuss mündlich vorgetragen wurden und bei der Vorberatung berücksichtigt sind.
OB Schranz stellt fest, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zur geänderten Tagesordnung gibt.
