13.12.2021 - 2 Einführung und Verpflichtung eines Stadtverordn...

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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass nachdem Herr Carl Markmann am 01.12.2021 mit sofortiger Wirkung seinen Verzicht auf das Ratsmandat erklärt hat, Herr Tim Stefan Dobnik nach der Reihenfolge der Reserveliste der GRÜNEN der erste Nachrücker war, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen weiterhin erfüllt und somit das Mandat ausüben kann. Nach Unterzeichnung der Annahmeerklärung ist Stadtv. Dobnik seit dem 09.12.2021 Mitglied des Rates der Stadt Oberhausen.

 

OB Schranz führt Stadtv. Dobnik gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in sein Amt ein und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Nach dem Verlesen der Verpflichtungsformel wird die Verpflichtung von Stadtv. Dobnik durch Wiederholen der Formel bekräftigt.

 

OB Schranz wünscht Stadtv. Dobnik für die Ausübung seines Amtes alles Gute und besten

Erfolg.