13.12.2021 - 4.8 Haushaltssatzung 2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Haupt- und Finanzausschuss erfolgte die abschließende Vorberatung mit folgenden Ergebnissen: Der Haupt- und Finanzausschuss berät die §§ 1 - 7 und § 10 mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und der AfD-Fraktion, zustimmend vor.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss berät die §§ 8 und 9 einstimmig zustimmend, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und der AfD-Fraktion, vor.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Haushaltssatzung insgesamt mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, zustimmend vor.

 

OB Schranz ruft zur Beratung und Beschlussfassung in Einzelabstimmung über die §§ 1 bis 10 sowie zur Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung insgesamt auf.

 

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:

 

"Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge auf      965.065.470 EUR

davon außerordentliche Erträge gem. § 4 (5) S. 1 NKF-CIG NRW  61.509.850 EUR

zur Isolierung der COVID-19-Pandemie bedingten Haushaltsbelastung

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf     964.127.600 EUR

 

im Finanzplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf       875.853.620 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf       905.057.680 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  71.069.610 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  141.394.030 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  75.058.220 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  28.827.820 EUR

 

festgesetzt."

 

§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:

 

"Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 77.595.420 EUR festgesetzt.

Davon entfallen auf die SBO Servicebetriebe Oberhausen 5.771.000 EUR."

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:

 

"Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 46.824.720 EUR festgesetzt."

 

§ 4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:

 

"Wegen fehlenden Eigenkapitals ist eine Bildung der genannten Rücklagen nicht möglich."

§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:

 

"Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.750.000.000 EUR festgesetzt."

 

§ 6 Steuersätze

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN folgenden Beschluss:

 

"Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt worden:

1.  Grundsteuer

1.1) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  250 v.H.

1.2) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf     670 v.H.

2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf     580 v.H."

 

§ 7 Haushaltssanierungsplan

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:

 

"Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen."

 

§ 8 Geringfügigkeit im Sinne von §81 Abs. 3 GO

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und des Stadtverordneten Horn, folgenden Beschluss:

 

"Als geringfügig im Sinne von § 81 Abs. 3 GO NRW gelten Auszahlungen für Investitionen, die als Einzelmaßnahme einen Betrag von 2 % der Gesamtauszahlungen aus Investitionstätigkeit nicht übersteigen. Für den Fall, dass für die ungeplanten Investitionen oder Instandsetzungen an Bauten gesicherte anteilige investive Einzahlungen vorhanden sind, ist die Regelung gemäß Satz 1 nicht auf die investiven Auszahlungen, sondern auf den Saldo aus Auszahlungen und  Einzahlungen anzuwenden."

 

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und des Stadtverordneten Horn, folgenden Beschluss:

 

"Bei der Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen im Sinne der §§ 83 Abs. 2 bzw. 85 Abs. 1 GO NRW gelten als nicht erheblich:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis einschließlich 200.000 EUR."

 

§ 10 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN folgenden Beschluss:

 

"Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird

- für Baumaßnahmen auf    200.000 EUR

- für übrige Investitionsmaßnahmen auf  50.000 EUR

festgesetzt. Bei Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen sind die Einzahlungen und Auszahlungen zusammengefasst zu veranschlagen."

 

sowie

 

Abstimmung über die Haushaltssatzung insgesamt.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2022."

 

Nach der Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2022 unterbricht OB Schranz die Sitzung um 18:00 Uhr.

Um 18:25 Uhr eröffnet er die Ratssitzung wieder und fährt mit dem TOP 5 fort.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6003&TOLFDNR=159136&selfaction=print