13.12.2021 - 4.8 Haushaltssatzung 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Sitzung:
-
5. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 13.12.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
B/17/1413-01 Haushaltssatzung 2022
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Im Haupt- und Finanzausschuss erfolgte die abschließende Vorberatung mit folgenden Ergebnissen: Der Haupt- und Finanzausschuss berät die §§ 1 - 7 und § 10 mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und der AfD-Fraktion, zustimmend vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss berät die §§ 8 und 9 einstimmig zustimmend, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und der AfD-Fraktion, vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Haushaltssatzung insgesamt mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, zustimmend vor.
OB Schranz ruft zur Beratung und Beschlussfassung in Einzelabstimmung über die §§ 1 bis 10 sowie zur Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung insgesamt auf.
§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:
"Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 965.065.470 EUR
davon außerordentliche Erträge gem. § 4 (5) S. 1 NKF-CIG NRW 61.509.850 EUR
zur Isolierung der COVID-19-Pandemie bedingten Haushaltsbelastung
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 964.127.600 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 875.853.620 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 905.057.680 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 71.069.610 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 141.394.030 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 75.058.220 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 28.827.820 EUR
festgesetzt."
§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:
"Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 77.595.420 EUR festgesetzt.
Davon entfallen auf die SBO Servicebetriebe Oberhausen 5.771.000 EUR."
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:
"Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 46.824.720 EUR festgesetzt."
§ 4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:
"Wegen fehlenden Eigenkapitals ist eine Bildung der genannten Rücklagen nicht möglich."
§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:
"Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.750.000.000 EUR festgesetzt."
§ 6 Steuersätze
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN folgenden Beschluss:
"Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt worden:
1. Grundsteuer
1.1) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v.H.
1.2) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 670 v.H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 580 v.H."
§ 7 Haushaltssanierungsplan
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:
"Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen."
§ 8 Geringfügigkeit im Sinne von §81 Abs. 3 GO
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und des Stadtverordneten Horn, folgenden Beschluss:
"Als geringfügig im Sinne von § 81 Abs. 3 GO NRW gelten Auszahlungen für Investitionen, die als Einzelmaßnahme einen Betrag von 2 % der Gesamtauszahlungen aus Investitionstätigkeit nicht übersteigen. Für den Fall, dass für die ungeplanten Investitionen oder Instandsetzungen an Bauten gesicherte anteilige investive Einzahlungen vorhanden sind, ist die Regelung gemäß Satz 1 nicht auf die investiven Auszahlungen, sondern auf den Saldo aus Auszahlungen und Einzahlungen anzuwenden."
§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und des Stadtverordneten Horn, folgenden Beschluss:
"Bei der Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen im Sinne der §§ 83 Abs. 2 bzw. 85 Abs. 1 GO NRW gelten als nicht erheblich:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis einschließlich 200.000 EUR."
§ 10 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN folgenden Beschluss:
"Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird
- für Baumaßnahmen auf 200.000 EUR
- für übrige Investitionsmaßnahmen auf 50.000 EUR
festgesetzt. Bei Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen sind die Einzahlungen und Auszahlungen zusammengefasst zu veranschlagen."
sowie
Abstimmung über die Haushaltssatzung insgesamt.
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Horn, bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN, folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2022."
Nach der Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2022 unterbricht OB Schranz die Sitzung um 18:00 Uhr.
Um 18:25 Uhr eröffnet er die Ratssitzung wieder und fährt mit dem TOP 5 fort.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,8 kB
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