13.12.2021 - 3 Aktuelle Stunde

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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass zwei Anträge auf Aussprache zum Thema Nachtabschiebung vorliegen und erinnert die Mitglieder an die zu Beginn der Sitzung getroffene Verständigung, dass über die beiden Anträge aufgrund des engen Sachzusammenhangs in einer gemeinsamen Aussprache beraten werden soll:

 

3.1 Vermehrte Abschiebungen inklusive Nachtabschiebungen in Oberhausen durch Stadtv. Karacelik

Drucksachen-Nr. A/17/1483-01

 

3.2 Verfahrensweise der Abschiebung der Familie Habibi in der Nacht vom 28.11 auf den 29.11.2021 durch Frau Stadtv. Baumann

Drucksachen-Nr. A/17/1476-01

 

Frau Stadtv. Hansen begründet den Antrag der LINKE.LISTE-Fraktion und fragt nach, wie viele Menschen in diesem Jahr aus Oberhausen abgeschoben worden seien. Damit ein Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten sichergestellt werden kann, fordert sie die Wiedereinsetzung des Arbeitskreises „Flucht und Migration".

 

Frau Stadtv. Baumann begründet den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN und merkt an, dass Ausländerbehörden angehalten sind, Abschiebungsmaßnahmen bei Familien mit Kindern unter 14 Jahren nicht in der Zeit zwischen 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu beginnen (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 13.01.2016, Abschiebung von Familien und Kindern zur Nachtzeit). Frau Stadtv. Baumann fordert eine Rückholung der Familie nach Oberhausen.

 

Beig. Jehn beantwortet die aufgeworfenen Fragen und geht auf die rechtlichen Zusammenhänge dieses konkreten Abschiebefalls ein.

 

Die konkrete Frage von Frau Stadtv. Hansen zu der Anzahl der Abschiebungen und dem Vorwurf aus dem Antragstext der LINKE.LISTE-Fraktion zu „vermehrten Abschiebungen" beantwortet Beig. Jehn wie folgt: Der Antragstext sei nicht zutreffend. Die Entwicklung der Abschiebungen in Oberhausen sei rückläufig. Vielmehr sind im Jahr 2018 insgesamt 129 Abschiebungen durchgeführt worden. Im Jahr 2019 sind es 50 Abschiebungen gewesen, in den Jahren 2020 und 2021 30 bzw. 46 Abschiebungen. Es ist also keine steigende Tendenz erkennbar. Auch bei den Nachtabschiebungen sind die Zahlen rückläufig (Nachtabschiebungen in 2020 und 2021: 13 von 76 = 17%).

 

Beig. Jehn geht zudem auf verschiedene Anforderungen ein, die bei der Planung einer Abschiebung zu erfüllen sind. Der Flughafen müsse zur Abflugzeit pünktlich erreicht werden. Dabei werde die Abflugzeit von der Zentralen Flugabschiebungsstelle NRW vorgegeben, worauf die Stadt Oberhausen keinen Einfluss habe. Grundsätzlich werde bei jeder Abschiebung die Amtshilfe der Polizei angefordert. An der besagten Abschiebung seien zwei Beamte der Polizei vor Ort gewesen. Eine Umstellung der Unterkunft habe nicht stattgefunden.

 

Beig. Jehn bedauert, dass es in dem Fall der am 29. November abgeschobenen Familie der Verwaltung nicht gelungen sei, den menschlichen Gesichtspunkten einer Abschiebung von Kindern das erforderliche Gewicht zu geben und die humanitären Aspekte zu berücksichtigen. Abschiebungen von Familien mit kleinen Kindern seien immer besonders sensibel zu handhaben. Beig. Jehn merkt an, dass in Oberhausen bei Familien mit Kindern unter 14 Jahren in der nächtlichen Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr grundsätzlich kein Beginn von Abschiebemaßnahmen stattfindet. Der Vorfall soll aufgearbeitet werden.

 

Beig. Jehn kündigt an, den nächsten Sitzungstermin des Arbeitskreises „Flucht und Migration" nutzen zu wollen, um auf konkrete Fragen der Mitglieder zu antworten.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Jacobs, Stadtv. Lange, Stadtv. Karacelik und Stadtv. Kempkes.