06.12.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 06.12.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
BM Nakot eröffnet die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. OB Schranz ist für die heutige Sitzung entschuldigt.
Vor Sitzungsbeginn weist BM Nakot auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin: Seit der vollständigen Neufassung der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) im August 2021 orientiert sich der Infektionsschutz nicht mehr an den vier Inzidenzstufen, sondern knüpft an individuelle Anforderungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch den Nachweis einer bereits bestehenden Immunität (Genesung oder vollständige Impfung) oder einer Testung (3G-Regel) an. Die aktuelle CoronaSchVO, in der seit dem 04.12.2021 gültigen Fassung, gilt bis zum 21.12.2021.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat mit Datum vom 07.10.2021 den Erlass vom 16.09.2021 zu den kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen, die Durchführung von Sitzungen der Räte, ihrer Ausschüsse einschließlich der Sitzungen der Bezirksvertretungen betreffend, aktualisiert.
Die Aktualisierung dieses Erlasses erfolgte aufgrund der Änderung der CoronaSchVO und vor dem Hintergrund des am 30. September 2021 ergangenen Beschlusses des OVG Münster (15 B 1529/21) über die Gültigkeit der sogenannten „3G-Regel" für Rats- und Ausschusssitzungen.
Auf dieser Grundlage haben beim Zutritt in die Luise-Albertz-Halle durch deren Personal gem. § 4 CoronaSchVO entsprechende Nachweiskontrollen aller Ausschussmitglieder, Verwaltungsmitarbeiterinnen sowie Verwaltungsmitarbeiter und der teilnehmenden Öffentlichkeit stattgefunden. Diesbezügliche Informationen wurden den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses im Vorfeld der Sitzung gemeinsam mit der Einladung zugesandt.
Die Mund-Nase-Bedeckung darf nicht nur bei Redebeiträgen, sondern auch am Sitzplatz abgenommen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Anwesend sind 21 stimmberechtigte Ausschussmitglieder. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.
Die Einladung ist den Mitgliedern am 26.11.2021 form- und fristgerecht zugeleitet worden.
Zu TOP I/2 Berichte aus den Dezernaten (mündlich) liegen für den öffentlichen Teil vier Berichtswünsche vor.
- Neue Wege Förderung Theater Oberhausen
Berichterstatter: 1. Beig. und StK. Tsalastras
- Förderung Creative City
Berichterstatter: 1. Beig. und StK. Tsalastras
- Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW"
Berichterstatter: Beig. Schmidt
- Projektmanagement TalentKolleg Oberhausen
Berichterstatter: Beig. Schmidt
Zu TOP II/1 Berichte aus den Dezernaten (mündlich) liegen für den nichtöffentlichen Teil keine Berichtswünsche vor.
Zu TOP I/3 „Sachstand Stadtentwicklungsprojekte" im öffentlichen Teil liegen ebenfalls keine Berichtswünsche vor.
Am 29.11.2021 ist mit der Drucksache B/17/1448-01/ die 2. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2022 eingegangen. BM Nakot schlägt eine Beratung unter TOP 4.5 vor. Die nachfolgenden TOPs verschieben sich entsprechend.
Am 29.11.2021 ist mit der Drucksache A/17/1450-01/ ein Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung: Evaluierung des zentralen Fördermanagements eingegangen. BM Nakot schlägt vor, die Tagesordnung um einen TOP 22.5 zu erweitern.
Am 30.11.2021 ist mit der Drucksache A/17/1460-01/ ein Änderungsantrag zum Haushalt 2022 der Fraktion DIE GRÜNEN gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Schaffung eines Etatpostens für Fuß- und Radwege eingegangen. BM Nakot schlägt vor, die Tagesordnung um einen TOP 4.3.9 zu erweitern.
BM Nakot teilt mit, dass am 01.12.2021 die Verwaltung die Vorlage mit der Drucksachen-Nr. B/17/1428-01/Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2022 (TOP 9) zurückgezogen hat. Die nachfolgenden TOPs verschieben sich entsprechend.
Abweichend von der Mittelauszahlung der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit wird die Änderung der Richtlinien für die Staatsbürgerliche Bildungsarbeit weiterhin in den aktuellen Beratungsgang (im HFA und im Rat der Stadt) eingebracht. Die Vorlage zur Änderung der Richtlinien wurde infolgedessen um einen weiteren Beschlusspunkt ergänzt und in Version ‚02' umbenannt. Sie ersetzt die Version 01 unter TOP 8.
Am 03.12.2021 ist mit der Drucksache B/17/1471-01/ die 3. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2022 eingegangen. BM Nakot schlägt eine Beratung unter TOP 4.6 vor. Die nachfolgenden TOPs verschieben sich entsprechend.
Als Ersatz für die Version 01 ist ferner am 03.12.2021 ein Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2022 mit der Drucksachen-Nr. A/17/1339-02/Einrichtung eines beispielhaften "Smart-Hauses für Seniorinnen der offenen Tür" in der Sterkrader Innenstadt zur Veranschaulichung und individuellen Erfahrung von Einsatzmöglichkeiten digitaler Unterstützungssysteme in der alltäglichen Lebensbewältigung eingegangen. Er ersetzt die Version 01 unter TOP 4.3.8.
BM Nakot stellt fest, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zur geänderten Tagesordnung gibt.
