02.12.2021 - 4.2 Bildungsgutscheine – Aufholen nach Corona

Beschluss:
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Beratung

Bildungsgutscheine

Einen Anteil von mindestens 30 Prozent der Fördermittel machen Bildungsgutscheine aus. Sie werden den Schulen durch die Schulträger zur Verfügung gestellt. Bildungsgutscheine können im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte an einzelne Schülerinnen und Schülern vergeben werden, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Sie können bei zertifizierten externen Anbietern (z.B. Nachhilfeinstituten) eingelöst werden.

Die eine Hälfte der Mittel für die Bildungsgutscheine verteilt der Schulträger auf der Basis der Schülerzahlen (vgl. Amtliche Schuldaten 2020/2021).

Die Aufteilung der anderen Hälfte kann nach eigenen sachlichen Kriterien, beispielsweise zum Ausgleich besonderer Lernrückstände oder bei das Angebot übersteigender Nachfrage auf die Schulen, nach einem Verteilschlüssel erfolgen.

Das Verfahren der Vergabe der Bildungsgutscheine findet in enger Abstimmung mit den Schulen statt.