02.12.2021 - 1.3 Vorberatung Haushalt 2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Unabhängig von der Tatsache, dass die Seitenzahlen im Haushaltsplan hilfreich wären, stellt die SPD-Fraktion einige Detailfragen.

 

Die Kennzahlen für die Jahre 2023 bis 2025 sind nicht fortgeschrieben, bei einzelnen Werten macht dies durchaus Sinn. Frau Dr. Jordan-Ecker sichert eine Prüfung für den Beratungsgang 2023 zu.

 

Im Rahmen des Vermerks 1 zu der Ertragsart „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ werden die Gesamtschulen nicht aufgeführt, hier stellt sich die Frage, ob für diese Schulform keine Zuwendungen geleistet werden. Herr Uebing erläutert, dass explizit keine Zuwendungen geplant sind, gleichwohl Anteile in der Schulpauschale (Gesamtsumme 8.328.240 EUR), Zuweisung vom Land für Personalkosten (Gesamtsumme 214.020 EUR) enthalten sind.

 

Ferner ist von Interesse, welche privatrechtlichen Leistungsentgelte an der Schillerschule (Vermerk 3) erwirtschaftet werden. Frau Dr. Jordan-Ecker verweist auf gewachsene Strukturen aufgrund der Besonderheit der Schule. Die Erträge stellen Erstattungen für das Mittagessen durch die Eltern an der Schillerschule dar, die von der Stadt Oberhausen vereinnahmt werden. Der Caterer wird von der Stadt Oberhausen im Rahmen der Abrechnung durch die SBO bezahlt. Diese Vorgehensweise ist traditionell einzigartig in Oberhausen. Alle anderen Schulen rechnen die Mittagsverpflegung eigenständig mit den Eltern und dem Caterer ab.

 

Im Bereich der Investitionen wird der Umfang hinterfragt, ob ausschließlich Planungskosten oder darüberhinausgehende Planungen der eingestellten Mittel für die Grundschule Buschhausen und die „Neue Schule“ entstünden.

 

Bezogen auf die Grundschule Buschhausen erläutert Herr Schmidt, dass bis zum Sommer 2022 über eine eventuelle Standortzusammenlegung entschieden wird. Über Anmeldungen, auch an welchem Standort diese erfolgen, entscheidet die Schulleitung. Die Schulkonferenz hat sich dahingehend positioniert, dass ausschließlich für das nächste Schuljahr Anmeldungen am Hauptstandort erfolgen sollen, da ansonsten, so der derzeitige Stand, zu kleine Klassen gebildet werden müssten. Eine Vorlage für den Schulausschuss / Rat der Stadt Oberhausen zur weiteren Entwicklung wird durch die Fachverwaltung nach Abschluss des Verfahrens erstellt.

Hinsichtlich der „Neuen Schule“ sind ausschließlich Planungskosten durch die SBO eingebracht worden. Hier wird die Entwicklung dem Schulausschuss regelmäßig dargestellt.

 

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den erhöhten Erträgen bezogen auf die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte, wie erklärt sich die Steigerung von 2.066.000 EUR auf 2.384.540 EUR. Herr Uebing erläutert, dass dies ausschließlich auf die zu erwartenden Elternbeiträge für den Offenen Ganztag zurückzuführen ist.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Dr. Jordan-Ecker, dass der Förderbescheid „Schulsozialarbeit“ bis zum 31.08.2023 befristet ist.

 

Die Vorlage wird ohne Votum vorberaten.

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Beschluss

Die Vorlage wird ohne Votum vorberaten.

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