25.11.2021 - 4 Einleitung von Oberflächenwasser durch das LSG ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
6. Sitzung des Naturschutzbeirates
- Zusätze:
- -Beschlussvorlage-Die Unterlagen zur Beschlussvorlage wurden bereits mit der Einladung zur Sitzung am 30.09.2021 verteilt.B/17/1101-01
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Frau Schiemanowski leitet in das Thema ein. Bereits in der Beiratssitzung am 30.09.2021 sowie während einer Ortsbegehung am 04.10.2021 wurde die Einleitung von Oberflächenwasser in den Reinersbach kontrovers diskutiert.
Herr Kopka (Untere Wasserbehörde) bemerkt, dass ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis vorliegt, bislang jedoch noch kein Bescheid erteilt wurde.
Herr Peirick (Ing.-Büro IBF Felling) stellt noch einmal kurz die Planungen vor. Das Regenwasser soll einem Rückhaltebecken zugeführt und anschließend über vorhandene Strukturen in das Schutzgebiet abgeleitet werden. Mehrere Schlammfänge sowie ein Schieber zum Absperren des Zuflusses werden zur zusätzlichen Sicherheit eingebaut. Eine Behandlung des Niederschlagswassers ist nicht erforderlich. Wird das Regenwasser dagegen in die öffentliche Kanalisation eingeleitet, ist eine negative Beeinflussung des Wasserhaushaltes im Schutzgebiet zu befürchten. Herr Kopka ergänzt, dass die Stadt verpflichtet ist, das Regenwasser entweder ortsnah zu versickern oder ortsnah in die Kanalisation einzuleiten.
Nach Ansicht von Herrn Filarsky wurden Schlammfänge und Schieber bislang nicht erwähnt. In den vorliegenden Planungen ist nur von der Regenentwässerung, nicht aber von der Straßenentwässerung die Rede. Er sorgt sich um das Straßenabwasser, zumal in den Planungen ein Ölabscheider nicht berücksichtigt wurde und fragt, ob eine entsprechende Nachrüstung möglich ist. Herr Peirick sieht in diesem Zusammenhang keine hohe Belastung des Regenwassers, so dass eine zusätzliche Behandlungsmaßnahme nicht erforderlich ist. Die vorgeschriebenen Grenzwerte werden unterschritten. Zudem kann bei Gefahr oder einem Schadensfall das Wasser aus dem Rückhaltebecken abgepumpt werden.
Herr Linne fragt nach einer möglichen Vorfilterung des Regenwassers. Nach Angabe von Herrn Peirick ist das Regenwasser nicht behandlungsbedürftig. Die Emissionen sind nicht so hoch, das ein zusätzliches Bauwerk hilfreich ist. Herr Kopka ergänzt, dass durch das Muldensystem bereits eine natürliche Reinigung erfolgt.
Frau Podworni-Michael regt in diesem Zusammenhang die Errichtung einer verkehrsfreien Siedlung an.
Herr Bandel hält die vorgelegten Planungen für schlüssig. Er verweist auf die vorgebrachten Argumente und bittet um ein Votum des Beirates.
Frau Schiemanowski dankt für die umfangreichen Präsentationen und die vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus dem Gremium. Sie hebt noch einmal die zusätzlichen Informationen über Schlammfänge und Sicherheitsschieber hervor und verweist auf die Verantwortung des Beirates, sensible Bereiche zu schützen und zu erhalten. Herr Filarsky begrüßt die auf die Beharrlichkeit des Beirates zurückzuführenden Planungsanpassungen.
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für die Einleitung von Oberflächenwasser durch das LSG 1.2.8 „Reinersbachtal“ in den Reinersbach im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 744 - Kirchhellener Str./Mozartstr. - einstimmig bei 1 Enthaltung zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW nicht wahr.
