25.11.2021 - 6 Novellierung der Baumschutzsatzung der Stadt Ob...

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Beratung

Herr Filarsky regt an, im Rahmen von Fällgenehmigungen in einem Informationsschreiben darauf hinzuweisen, Totholz möglichst nicht zu entsorgen und Baumstümpfe als mögliche „Insektenhotels“ zu erhalten.

 

Herr Köster fragt nach der Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung für die Stadt Oberhausen, da in Duisburg eine entsprechende Satzung abgeschafft wurde und Frau Hingmann bittet um Erläuterung, warum Birken und Nadelgehölze nicht mehr im Satzungstext aufgeführt werden. Herr Werntgen-Orman gibt zu bedenken, dass in Duisburg nach dem Wegfall der Baumschutzsatzung vermehrt Baumfällungen zu verzeichnen sind.

 

Die in den letzten Jahren zur Fällung beantragten Birken wurden fast ausschließlich aufgrund sehr schlechter Vitalität bzw. Morschungen im Stammbereich zur Fällung freigegeben. Birken haben eine geschätzte Lebenserwartung von ca. 60 Jahren, sodass die vorhandenen Birken meist ihr Lebensalter erreicht haben und abgängig oder sogar schon abgestorben sind. Ein Ausschluss von der Antragspflicht führt daher nicht zu einer Minderung des ökologischen Haushaltes, sondern minimiert lediglich den erheblichen Verwaltungsaufwand, da eine Genehmigung meist unumgänglich ist.

 

Die Nadelbäume haben unter den heißen Sommern 2018 und 2019 schwer gelitten. Die Ausbreitung des Borkenkäferbefalls wurde durch diese Sommer begünstigt, sodass mehr als 50 % der beantragten Nadelbäume abgängig bzw. abgestorben sind. Da ein abgestorbener Baum keinen ökologischen Wert mehr aufweist, entsteht hier lediglich ein erhöhter Verwaltungsaufwand bei einer Antragstellung.

 

Frau Podworni-Michael betont, dass die Verwaltung auch in der Lage sein muss, entsprechende Kontrollen durchzuführen um die Vorschriften der Baumschutzsatzung umzusetzen. Herr Werntgen-Orman erwidert, dass die Einhaltung der Regeln durch die Verwaltung im Rahmen der bedingten Möglichkeiten kontrolliert werden.

 

Der Naturschutzbeirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage