25.11.2021 - 5.2 Antrag der SPD-Fraktion gem. § 2 der Geschäftso...

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Beratung

Herr Krey erläutert den Antrag der SPD näher. Den Senior*innen soll die Möglichkeit gegeben werden, die neuen Technologien anfassbar zu erleben und diese auszuprobieren. Es gibt viele technische Dinge, die das Alltagsleben erleichtern würden. Dazu soll der Zugang erleichtert werden.

 

Herr Benter findet die Idee der Einrichtung eines „Smart-Hauses“ prinzipiell gut, ist aber der Meinung, dass die Zielgruppe geöffnet werden sollte. Außerdem hinterfragt er, warum die Stadt Oberhausen sich dieses Themas annehmen und die Finanzierung stemmen sollte. Nach seiner Meinung wäre hier eher die Innung des Elektrohandwerks gefragt.

 

Herr Koch stimmt dem Antrag zu, würde ihn aber um den Part eines Musterhauses inklusive Wohnen erweitern wollen.

 

Herr Kempkes bittet um Erklärung, warum das Projekt in Sterkrade mit Anbindung an das Quartiersbüro umgesetzt werden soll und die Verortung nicht offenbleibt.

 

Herr Krey nimmt Stellung zu den aufgeworfenen Fragen/Anregungen. Der Antrag der SPD ist nicht fest auf die Zielgruppe der Senior*innen ausgerichtet, selbstverständlich kann jede*r Interessierte sich dort informieren. Sterkrade wurde als Umsetzungsort benannt, da das Quartiersbüro die Idee auf den Weg gebracht hat. Und die Umsetzung könnte auch durch die Innung initiiert werden, nach Ansicht der SPD würde dieser Weg allerdings zu lange dauern und wäre zu ungewiss.

 

Herr Osmann gibt zu bedenken, dass die kalkulierte Summe von 50.000 Euro für dieses Projekt sehr gering erscheint. Außerdem muss geklärt werden, wer die Wohnung betreut und wie hoch die laufenden Unterhaltungskosten sein werden.

 

Herr Krey erklärt, dass das Quartiersbüro den Zugang des Smart-Hauses gewähren soll.

 

Herr Güldenzopf stellt fest, dass die Mittel, die im Rahmen des Modellprojektes Smart City zur Verfügung gestellt werden, nicht durch den Rat oder die Ausschüsse vergeben werden können. Ein „Smart-Haus“ wäre aktuell nicht Bestandteil des Antrags, weswegen eine gesicherte Finanzierung über das Programm nicht gegeben ist. Die inhaltliche Prüfung, welche Projekte in die Smart City Strategie aufgenommen werden und die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, um gefördert werden zu können, erfolgt durch den Zuwendungsgeber.

 

 

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Beschluss

Der Antrag wurde ohne Votum vorberaten.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5987&TOLFDNR=157984&selfaction=print