15.11.2021 - 16 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 05.10.2021 gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben sowie Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 496.687,00 EUR wie folgt zu:

 

Nicht verwendete Mittel müssen an den Bund bzw. an das Land erstattet werden."