15.11.2021 - 28.4 Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache B/17/1124-01 ohne Votum vorberaten hat.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Hoff, Frau Stadtv. Wilts und Stadtv. Bandel. Nach dem Wortbeitrag von Frau Stadtv. Stehr und dem Verzicht von BM Blanke auf seine Wortmeldung, lässt OB Schranz über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der FDP im Rat und bei Enthaltung des fraktionslosen Stadtverordneten Horn folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der folgenden Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens:

49 MH (Energiepark Styrumer Ruhrbogen)."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5982&TOLFDNR=157548&selfaction=print