15.11.2021 - 28.3 Bebauungsplan Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft die Drucksache B/17/1120-01/Bebauungsplan Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) - Aufstellungsbeschluss zur Beratung auf.

Den Ergänzungsantrag mit der Drucksachen-Nr. A/17/1340-01 hat der Antragsteller, die Fraktion DIE GRÜNEN, wie zu Beginn der Sitzung festgestellt, zurückgezogen.

Die Verwaltungsvorlage wurde nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Sterkrade im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten.

Nach einem Wortbeitrag von Frau Stadtv. Axt lässt OB Schranz über die Drucksachen-Nr. B/17/1120-01 abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a) die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 29.10.2020 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße));

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728).

 

b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen."

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5982&TOLFDNR=157547&selfaction=print