15.11.2021 - 12 Verlängerung des Termins für die Gewährung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Drucksache B/17/0998-01 sowohl im Sportausschuss als auch im HFA einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

den im Beschluss vom 17.12.2019 gesetzten Termin, bei vorzeitiger Vollrückzahlung von Darlehen aus dem Sportförderprogramm einen Kapitalnachlass auf das jeweilige Restkapital bei Darlehen mit einem Ursprungskapital

 

 über 1.500,00 EUR von zuvor 15 % auf 10 %

 

zu senken und um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2024 unter der Voraussetzung zu gewähren, dass 20 % des Ursprungsdarlehens planmäßig getilgt wurden."