15.11.2021 - 30.6 Antrag der SPD-Fraktion gem. § 2 der Geschäftso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30.6
- Sitzung:
-
4. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 15.11.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz weist darauf hin, dass der Antrag der SPD-Fraktion im Kulturausschuss ohne Votum vorberaten wurde.
Stadtv. Scherer begründet den Antrag für die SPD-Fraktion.
Frau Stadtv. Stehr regt an, die letzten beiden Sätze im Beschlussvorschlag zu streichen und durch eine Formulierung zu ersetzten, die mit Zustimmung des Antragstellers in den Beschluss aufgenommen wird und dem Beschlusstext entnommen werden kann.
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion unter Berücksichtigung des mündlich formulierten Änderungsvorschlags der CDU-Fraktion zu und fasst folgenden geänderten Beschluss:
„Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Kulturentwicklungskonzeptes. Dies soll in enger Kooperation mit den städtischen Kulturakteuren, der freien Kultur, dem Kulturpublikum, der Kulturpolitik sowie der Kulturverwaltung geschehen.
Herausgearbeitet werden sollen dabei die Entwicklungsmöglichkeiten der Kultur in Hinsicht auf eine sich deutlich verändernde Gesellschaft, wie es im aktuellen Fachdiskurs zu „kulturellen Megatrends“ diskutiert wird.
Das Konzept soll somit ein Wegweiser sein, der die Stärken der Oberhausener Kulturlandschaft schärft, Synergien ausweitet und Wege aufzeigt, wie auch unter den Herausforderungen der Zukunft unsere Kulturlandschaft ein Eckpfeiler unserer Stadt bleibt.
Das Kulturentwicklungskonzept ist unter Bürgerbeteiligung aufzustellen.
Der erarbeitete Kulturentwicklungsplan ist dann den Fachgremien zur Diskussion und dem Rat zur Beschlussfassung unter Darstellung der notwendigen Ressourcen vorzulegen.“
