15.11.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 4. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 im Saal Berlin der Luise-Albertz-Halle und begrüßt alle anwesenden Zuhörerinnen sowie Zuhörer, unter ihnen die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas, und den Vertreter der örtlichen Medien.

 

Im August 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine vollständig neugefasste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO) auf den Weg gebracht, die mit Datum vom 10.11.2021 erneut evaluiert worden ist. Die in der Verordnung verankerten Regelungen bleiben vorerst bis zum 24.11.2021 in Kraft und stehen auf der städtischen Homepage zur Verfügung.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat auf der Grundlage der neugefassten CoronaSchVO zuletzt mit Datum vom 07.10.2021 den Erlass vom 16.09.2021 zu den kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen, die Durchführung von Sitzungen der Räte, ihrer Ausschüsse einschließlich der Sitzungen der Bezirksvertretungen betreffend, aktualisiert.

 

Die letzte Aktualisierung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund des am 30. September 2021 ergangenen Beschlusses des OVG Münster über die Gültigkeit der sogenannten „3G-Regel" für Rats- und Ausschusssitzungen.

 

Um einen störungsfreien Ablauf der Sitzung sicherzustellen, hat das Personal der Luise-Albertz-Halle beim Zutritt in die Halle entsprechende Nachweiskontrollen bei allen Ratsmitgliedern, Verwaltungsmitarbeitern und der teilnehmenden Öffentlichkeit durchgeführt.

 

Auf der Grundlage der neuen CoronaSchVO ist nach nachgewiesener Immunisierung oder Testung während der Sitzung an festen Sitzplätzen weder eine Abstands- noch eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Dennoch bleibt es weiterhin bei der Verständigung aus der Sitzung des Ältestenrates vom 30.08.2021, der zufolge bei Gremiensitzungen in Innenräumen auch weiterhin eine medizinische Maske zu tragen ist und Abstände einzuhalten sind. Die Schutzmaske darf allerdings nicht nur bei Redebeiträgen, sondern auch am Sitzplatz abgenommen werden.

 

Entschuldigt für die heutige Ratssitzung sind Frau Paspaliari, Herr Markmann und Herr Lange.

 

Anwesend zu Beginn der Sitzung sind demnach 55 Mitglieder des Rates und der Oberbürgermeister. Der Rat ist beschlussfähig.

 

Die Einladung ist allen Mitgliedern am 05.11.2021 form- und fristgerecht zugeleitet worden. Vorab übermittelt wurden die Unterlagen zur Bauleitplanung.

 

Für die Beratung der Großen Anfrage der AfD Fraktion gab es im Ältestenrat die Verständigung auf folgende Redezeitregelung:

 

Für die Begründung werden dem Antragteller, der AfD-Fraktion, max. 7 Minuten und der Verwaltung zur mündlichen Beantwortung ebenfalls max. 7 Minuten gewährt. Bei weiterem Beratungsbegehren erhalten: die CDU- und SPD-Fraktion max. 7 Minuten, die Fraktion DIE GRÜNEN 6, die LINKE.LISTE Fraktion ebenso wie die Gruppen FDP und BOB sowie Herr Horn jeweils maximal 5 Minuten Redezeit. Bei Bedarf kann sich der Antragsteller, in diesem Fall die AfD-Fraktion, mit max. 5 Min. an der Beratung beteiligen.

 

Die Tagesordnung kann gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind.

 

Am 08.11.2021 ist ein Antrag der SPD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/1308-02 zur Ausweitung des digitalen Kinderstadtplans eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 30.11 vor.

 

Ebenfalls am 08.11.2021 eingegangen ist ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/1309-01 zur Vorlage Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen. OB Schranz schlägt vor, diesen unter dem TOP 7.1 zu beraten.

 

Außerdem hat die FDP im Rat am 08.11.2021 mit der Drucksachen-Nr. A/17/1307-01 einen Änderungsantrag zur Novellierung der Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen eingereicht. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter dem TOP 8.3 vor.

 

Am 08.11.2021 ist ferner mit der Drucksache A/17/1316-01 ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, LINKE.LISTE-Fraktion, FDP im Rat und BOB im Rat gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt zur teilweisen Aufhebung des Beschlusses B/17/0754-01 - Aufweitung der Eisenbahnüberführung an der Kewerstraße eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter dem TOP 30.12 vor.

 

In der letzten Sitzung des HFA hat es eine einvernehmliche Abstimmung zur Vertagung der Beschlussfassung über die Drucksache B/17/1054-01 gegeben. Im Ergebnis wird nunmehr das Förderprogramm des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration ‚kinderstark - NRW schafft Chancen', hier: Kenntnisnahme der Konzeptempfehlung des Vereins Familiengerechte Kommune zur Einrichtung eines „Hauses der Familie" als zentraler Anlaufstelle für Familien in Oberhausen und Beauftragung der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise auf die nächste Ratssitzung im Dezember 2021 vertagt. Die Verwaltung hat daraufhin eine entsprechende Anpassung im Beschlussvorschlag vorgenommen und die Drucksache in einer Version 02 erneut auf den Weg gebracht. Diese Vorlage mit der Drucksachen-Nr. B/17/1054-02 ist unter TOP 11 hinterlegt.

 

Die Fraktion DIE GRÜNEN hat am 11.11.2021 einen Ergänzungsantrag zur Drucksache B/17/1120-01/Bebauungsplan Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) - Aufstellungsbeschluss eingereicht. Diesen ursprünglich unter TOP 28.2.1 vorgesehenen Ergänzungsantrag hat der Antragsteller jedoch kurz vor der Sitzung am 15.11.2021 wieder zurückgezogen.

 

Am 12.11.021 ist mit der Drucksachen-Nr. A/17/1349-01 ein Ergänzungsantrag der Gruppe BOB im Rat zum Antrag der CDU-Fraktion - Erweiterung des Planungsprozesses in den Stufen 2 (Entwurfsphase) und 3 (Ergebnisphase) zum Masterplan Neue Mitte um die Idee eines Central Parks in Oberhausen - eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter dem TOP 30.8.1 vor.

 

Außerdem hat die LINKE.LISTE-Fraktion am 12.11.2021 mit der Drucksachen-Nr. A/17/1351-01 einen Änderungsantrag zur Novellierung der Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen eingereicht. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter dem TOP 8.4 vor.

 

Mit der Drucksachen-Nr. A/17/1353-01 ist am 14.11.2021 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN - Konzept für eine öffentliche barrierefreie Toilettenanlage - eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 30.1.1 vor.

 

Heute eingegangen ist mit der Drucksachen-Nr. A/17/1352-01 noch ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zum Antrag der CDU-Fraktion zur Erweiterung des Planungsprozesses in den Stufen 2 und 3 zum Masterplan Neue Mitte um die Idee eines Central Parks in Oberhausen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 30.8.2 vor.

 

Die Gruppe FDP im Rat hat mit der Drucksachen-Nr. A/17/1356-01 ebenfalls heute einen Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Erweiterung des Planungsprozesses in den Stufen 2 und 3 zum Masterplan Neue Mitte um die Idee eines Central Parks in Oberhausen eingereicht. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter dem TOP 30.8.3 vor.

 

Darüber hinaus hat die CDU-Fraktion am heutigen Tag per E-Mail noch zwei Änderungsanträge versandt. Bei der Drucksachen-Nr. A/17/1360-01 handelt es sich um einen Änderungsantrag zur Drucksache A/17/1308-02/Antrag der SPD-Fraktion zur Ausweitung des digitalen Kinderstadtplans. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 30.11.1 vor.

 

Der Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nr. A/17/1355-01 bezieht sich auf den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE-Fraktion, der FDP im Rat und BOB im Rat zur teilweisen Aufhebung des Beschlusses B/17/0754-01 - Aufweitung der Eisenbahnüberführung an der Kewerstraße. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter TOP 30.12.1 vor.

 

Stadtv. Gadde beantragt, aufgrund des Sachzusammenhangs die Drucksachen-Nr. A/17/1200-01/Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße „An St. Jakobus" unter TOP 30.2 gemeinsam mit der Drucksache B/17/1120-01/ Bebauungsplan Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) Aufstellungsbeschluss unter TOP 28.2 zu beraten.

 

Nachdem OB Schranz festgehalten hat, dass sich dagegen kein Widerspruch erhebt, stellt er fest, dass es darüber hinaus keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gibt.

 

Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen" vom 09.11.2021 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5982&TOLFDNR=157517&selfaction=print