08.11.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter ihnen auch den Vertreter der örtlichen Medien.

 

Vor Sitzungsbeginn weist OB Schranz auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin: Seit der vollständigen Neufassung der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) im August 2021 orientiert sich der Infektionsschutz nicht mehr an den vier Inzidenzstufen, sondern stellt individuelle Anforderungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Nachweis einer bereits bestehenden Immunität (Genesung oder vollständige Impfung) bzw. eines aktuellen negativen Tests (3G-Regel).

 

Die aktuelle CoronaSchVO in der seit dem 29.10.2021 gültigen Fassung gilt einstweilen bis zum 24.11.2021.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat mit Datum vom 07.10.2021 den Erlass vom 16.09.2021 zu den kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen, die Durchführung von Sitzungen der Räte, ihrer Ausschüsse einschließlich der Sitzungen der Bezirksvertretungen betreffend, aktualisiert.

 

Diese Aktualisierung ist infolge der Änderung der CoronaSchVO und vor dem Hintergrund des am 30. September 2021 ergangenen Beschlusses des OVG Münster (15 B 1529/21) über die Gültigkeit der sogenannten „3G-Regel" für Rats- und Ausschusssitzungen erfolgt.

 

Auf dieser Grundlage haben beim Zutritt in die Halle gem. § 4 CoronaSchVO entsprechende Nachweiskontrollen aller Ausschussmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter und der teilnehmenden Öffentlichkeit durch das Personal der Luise-Albertz-Halle stattgefunden. Diesbezügliche Informationen sind den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses im Vorfeld der Sitzung gemeinsam mit der Einladung zugesandt worden.

 

Am Sitzplatz darf die Mund-Nase-Bedeckung generell, nicht nur bei Redebeiträgen, abgenommen werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn die Zahl der Anwesenden die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl übersteigt. Anwesend sind 21 stimmberechtigte Ausschussmitglieder und der Oberbürgermeister. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.

 

Die Einladung wurde den Mitgliedern am 29.10.2021 form- und fristgerecht zugeleitet.

 

Zu TOP I/3 und II/1/ Berichte aus den Dezernaten liegen weder für den öffentlichen noch für den nichtöffentlichen Teil Berichtswünsche vor.

 

Zu TOP I/4 „Sachstand Stadtentwicklungsprojekte" im öffentlichen Teil liegt ein Berichtswunsch vor.

 

- „Amazon-Ansiedlung in Oberhausen"

Berichterstatter: Dez. Güldenzopf

 

Am 29.10.2021 ist mit der Drucksache A/17/1277-01/Einladung des Sparkassenvorstandes zum Sachstandsbericht Kontogebühren fristgerecht ein Antrag der Fraktion die LINKE.LISTE gem. § 2 der Geschäftsordnung eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 21.1 neu vor.

 

Am 08.11.2021 ist mit der Drucksache A/17/1309-01 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zu TOP 6 - Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen (Vorlage B/17/1246-01) - eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 6.1 vor.

 

Am 08.11.2021 ist mit der Drucksache A/17/1307-01 ein Änderungsantrag der FDP im Rat gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zu TOP 7 - Novellierung der Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen (B/17/1096-01) - eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 7.3 vor.

 

OB Schranz stellt fest, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zur geänderten Tagesordnung gibt.