03.11.2021 - 3.2 Antrag der AfD-Ratsfraktion gemäß § 2 der Gesch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld.
- Bearbeitung:
- Erich Friedrich Noldus
- Beschluss:
- abgelehnt
Beratung
Herr Kempkes teilt mit, dass die Feuerwehr Oberhausen im Gegensatz zum THW kein Angebot für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren bereitstellt. Mit der Unfallkasse NRW wurde Rücksprache gehalten. Diese bestätigt den Versicherungsschutz der Kinder bei Einrichtung einer Kinderfeuerwehr. Durch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr besteht eine größere Chance, dass Jungen und Mädchen bei der Feuerwehr bleiben. Auch für Migranten bietet die Kinderfeuerwehr einen Anreiz zur Teilhabe.
Herr Motschull berichtet hierzu, dass im Jahr 2005 gemäß Paragraph 13 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz eine Jugendfeuerwehr eingerichtet wurde. Die Jugendfeuerwehr hatte insbesondere die Aufgabe, Jugendliche an eine ehrenamtliche Tätigkeit in der örtlichen Gemeinschaft heranzuführen und den Erwerb sozialer Kompetenzen heranzubilden. Die Jugendfeuerwehr Oberhausen ist in die Gruppen Nord und Süd aufgeteilt. Sie umfasst zwischen 40 und 50 Mitglieder. Im Gegensatz zur beantragten Kinderfeuerwehr wird die Ausbildung der Jugendfeuerwehr ausschließlich über die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr vorgenommen. Dadurch können jährlich fünf bis sechs Jugendliche motiviert werden, ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr fortzuführen. Dem Antrag der AfD-Ratsfraktion, eine zusätzliche Kinderfeuerwehr einzurichten, muss somit von Seiten der Stadt Oberhausen nicht nachgegangen werden, da ein solches Konstrukt bereits existiert. Die Einrichtung einer zusätzlichen Kinderfeuerwehr würde in Konkurrenz zur bestehenden Jugendfeuerwehr treten. Die AfD-Ratsfraktion gibt als Gründe zur Einrichtung einer Kinderfeuerwehr die Faszination insbesondere der Fahrzeuge auf Kinder an. In der Empfehlung der Unfallkasse NRW wird gerade bei den organisatorischen Voraussetzungen darauf hingewiesen, dass auf Arbeiten im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung an und mit Fahrzeugen sowie Geräten der Feuerwehr verzichtet werden sollte. Außerdem wäre bei der Einrichtung von Kinderfeuerwehrgruppen eine Steigerung des Betreuungsschlüssels je nach Beurteilung der jeweiligen Situation notwendig. Aufgrund der besonderen Gefährdungen in einer Feuerwehrwache müssen Kinder grundsätzlich während der Übungsstunden unter der Aufsicht der Betreuer oder Betreuerinnen stehen, außerdem ist eine sicherheitstechnische Umgestaltung der Räumlichkeiten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Bei den vorhandenen Gebäuden der Feuerwehr Oberhausen besteht keine Möglichkeit, die Räumlichkeiten, wie z.B. Anforderungen an Sanitäranlagen, kindertauglich herzurichten. Bei der Feuerwehr in Oberhausen werden regelmäßig Schulklassen und Kindergartengruppen zur Besichtigung auf die Feuerwache eingeladen. Somit erscheint eine Erweiterung des derzeit bestehenden Angebots nicht sinnvoll.
Herr Kempkes teilt mit, dass ein Angebot für Kinder unter 10 Jahren nicht besteht. Außerdem soll nicht das Ehrenamt belastet werden, sondern eine Planstelle eingerichtet werden. Eine Jugendfeuerwehr würde nicht eine Kinderfeuerwehr ersetzen.
