28.10.2021 - 2 Aktuelle Informationen

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Beratung

Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden Herrn Broß informiert Herr Beigeordneter Jürgen Schmidt, dass das Oberhausener Impfzentrum im Gebäudekomplex Willy-Jürissen-Halle zurückgebaut wurde und die dortigen Sportstätten seit dem 25.10.2021 wieder für den Sport zur Verfügung stehen.

 

Im Zusammenhang mit der Liste der Baumaßnahmen werden die TOP 3.11 und 3.12 auf Vorschlag des Vorsitzenden Herrn Broß unter dem Punkt 2 aktuelle Informationen mit abgehandelt.

 

Die aktuellen Baumaßnahmen werden von Herrn Beulshausen vorgestellt und erläutert. Herr Beulshausen berichtet zunächst über die aktuellen Sachstände zu den Baumaßnahmen der „Sachstandsliste Bauvorhaben“. Zu den Baumaßnahmen an den Sportanlagen Buchenweg und Bahnstraße wird im Anschluss an die allgemeine Berichterstattung ausführlicher Stellung genommen. Im Zuge der Darstellungen zur Baumaßnahme „Bewegungshügel Revierpark Vonderort“ fragt Frau Axt nach dem aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planungen eines Wasserspielplatzes. Herr Beulshausen erwidert, dass sich diese Maßnahme außerhalb des von der Sportverwaltung begleiteten Förderprogramms zur „Revitalisierung des Bewegungshügels“ -und somit auch außerhalb der Zuständigkeit der Sportverwaltung befindet- sagt jedoch nach erfolgter Recherche eine nachträgliche Stellungnahme im Protokoll zu.

 

Nachrichtlich: Der Bereich 5-1/Stadtplanung der Stadt Oberhausen hat zum Ende September 2021 einen Förderantrag bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Maßnahmen „Revierpark Vonderort - Wasserspielplatz“ ist mit Gesamtkosten in Höhe von 1.351.100,00 Euro zu einem möglichen Fördersatz von 80% angemeldet worden. Eine Stellungnahme des Fördergebers wird zu den sogenannten Einplanungsgesprächen im Frühjahr 2022 erwartet.

 

 

Herr Brodrick begründet für die SPD-Fraktion die Anträge 3.11 und 3.12 der Tagesordnung. Er hat inhaltlich Verständnis für die Verzögerungen im Ablauf der Maßnahmen, weist aber eindeutig auf die damit verbundenen Probleme für die betroffenen Vereine hin. In Bezug auf die geplante Maßnahme in Holten weist er außerdem auf die aus seiner Sicht unzureichende Kommunikation der Verwaltung in Richtung des Vereins Grün-Weiß-Holten und der Einwohner/innen dieses Ortsteils hin. Dem Unverständnis für die Verzögerung könnte mit mehr Transparenz seitens der Sportverwaltung entgegengewirkt werden.

 

Herr Beulshausen gibt zunächst eine detaillierte Beschreibung der Entwicklung des Förderprojekts „Emscher Sport- und Bewegungspark Oberhausen-Holten“ seit Erteilung des Förderbescheids im Juni 2020. Nach Beauftragung der OGM GmbH mit der Ausschreibung der Planungsleistungen im September 2020 erfolgte nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine Auftragsvergabe an die Architekturbüros jeweils zur Durchführung der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Juni 2021. Die zeitliche Verzögerung erklärt sich durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Zuge des Übergangs großer Teile der OGM GmbH in die Servicebetriebe Oberhausen (SBO).

 

Im Laufe der Erstellung der Entwurfsplanungen incl. Kostenberechnungen ergaben sich verschiedene, z.T. nicht vorhersehbare Problematiken, wie der Fund organischen Materials unter der Platzanlage, die Identifizierung von Bombenverdachtspunkten, die notwendige Abkofferung von Öl- und Gasleitungen auf Bauwegen, die neben der exorbitanten Preissteigerung im Bausektor mehrfache Anpassungen der Kostenberechnung nach oben erforderlich machten.

 

Derzeit befinden sich die SBO, die beauftragten Architekturbüros und die Sportverwaltung in intensiven Verhandlungen mit der Zielsetzung, trotz der dargestellten Friktionen innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets zu verbleiben, ohne die sportliche Substanz der geplanten Anlagen maßgeblich zu beeinträchtigen. Exemplarisch werden Optionen, wie die Reduzierung von Pflasterflächen und alternative Baumaterialien genannt. Herr Beulshausen macht deutlich, dass die Überwindung des Finanzierungsdeltas für alle genannten Akteure eine große Herausforderung darstellt. Eine Ausschreibung der Bauleistung kann erst nach abschließender Klärung der Finanzierungsfrage erfolgen. Anders als durch die Presseberichterstattung suggeriert, ist eine Forcierung des Prozesses -durch wen auch immer- nicht möglich, da alle Beteiligten bereits jetzt unter Hochdruck an dem Ziel einer schnellstmöglichen Vergabe der Bauleistungen arbeiteten. Hinsichtlich der vom Antragsteller monierten verbesserungsfähigen Kommunikation beschreibt Herr Beulshausen, dass auf Wunsch des an der Sportanlage ansässigen Vereins Grün-Weiß-Holten durch die SBO ein Bauschild in Auftrag gegeben wurde, welches einen -aus Sicht der für die Durchführung der Baumaßnahme Verantwortlichen- realistischen Baubeginn im Frühjahr 2022 anzeigt. Dies insbesondere mit dem Ziel, die Kommunikation des Vereinsvorstandes nach innen und außen zu unterstützen. Herr Beulshausen erläutert, dass nach Finalisierung der Planungen und Kostenberechnungen selbstverständlich ein Erörterungstermin mit den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern der Sportanlage anberaumt wird um dem Aspekt einer adäquaten Beteiligung gerecht zu werden.

 

Nach aktueller Gemengelage ist nach Submission und Vergabe der Bauleistungen ein Baubeginn für Mai 2022 vorgesehen.

Im Anschluss stellt Herr Beulshausen den aktuellen Sachstand des Förderprojekts „Urbane Sport- und Freizeitanlage Schmachtendorf“ dar. Nach Zugang des Förderbescheids und Durchführung von Bürgerbeteiligungen wurde die OGM GmbH im April 2020 mit der Ausschreibung der Planungsleistungen beauftragt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte nach Ausschreibung im September 2020 und anschließender Submission im März 2021. Die Kostenberechnung musste aufgrund aufgetretener Entwässerungsproblematik und der Kostensteigerungen auf dem Bausektor ebenfalls verschiedentlich angepasst werden. Derzeit werden die Unterlagen zur Ausschreibung der Bauunterlagen vorbereitet und kurzfristig veröffentlicht. Der Baubeginn ist für März 2022 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für den Herbst 2022 vorgesehen.

 

Herr Beigeordneter J. Schmidt weist ergänzend daraufhin, dass der Bereich 2-5/Sport Bestmögliches unternimmt, um bei allen Planungen im jeweiligen Kostenrahmen zu bleiben. Es wird darauf geachtet, dass neue Kostenberechnungen keine inhaltliche Reduzierung des geplanten Sport- und Bewegungsangebots zur Folge haben.