20.09.2021 - 13 Stadtsparkasse Oberhausenhier: Jahresabschluss ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

An der Beschlussfassung zur Entlastung der Organe (Abstimmung zu Ziffer 2) dürfen Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, aufgrund der persönlichen Betroffenheit gemäß § 31 Abs. 1 GO NRW nicht mitwirken.

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Beschluss

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

"1. Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2020 - versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes - und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2020 Kenntnis.

2. Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

3. Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.061.596,74 EUR wird gemäß dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 23.06.2021 in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt."

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Anlagen zur Vorlage