20.09.2021 - 10 Friedhofssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass der Umweltausschuss und der HFA die Vorlage einstimmig zustimmend vorberaten haben.

Der Beratungsgang wurde nach Erstellung der Vorlage noch um den Betriebsausschuss SBO ergänzt, der die Drucksache ebenfalls vorberaten hat.

 

Im Nachgang zum Umweltausschuss habe sich eine redaktionelle Anpassung in der Anlage zu § 18 Abs.1 der Friedhofssatzung ergeben.

Unter Punkt 1. - Reihengrabstätten im Unterpunkt 1.4 - Rasenurnenreihengräber liegend, beträgt die Mindeststärke der Grababdeckung 8 cm. Angegeben sind 6 cm. Diese Anpassung ist ebenfalls in der Anlage 2 - Synopse Friedhofssatzung vorzunehmen.

Die Frage von Frau Stadtv. Stehr, ob bei der aktuellen Planung auch die Beschlussfassung über die Umwandlung von nicht genutzten oder freiwerdenden Friedhofsflächen in „Stille Parks“ berücksichtigt werde, wird von Beig. Jehn bejaht.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Änderung in der Anlage zu § 18 Abs. 1 der Friedhofssatzung folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Oberhausen entsprechend der Anlage 1."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5958&TOLFDNR=155444&selfaction=print