20.09.2021 - 41 Einzelfallsatzung nach KAG NRWhier: Reduzierung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksachen-Nr. B/17/0704-01/Reduzierung des Anteils der Beitragspflichtigen unter TOP 41 den Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen auf 32,5 v. H. unter TOP 41.1, die Drucksache A/17/1105-01 auf.

Er macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltungsvorlage im HFA und Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten wurde.

Die Fragen aus der letzten Sitzung des HFA zur o. g. Drucksache, wer durch diese Satzung entlastet wird und welche finanziellen Auswirkungen diese Entlastung habe, wurden im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beantwortet und den Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 17.09.2021 übermittelt.

Stadtv. Noldus begründet den Änderungsantrag für die AfD-Fraktion.

Beig. Motschull nimmt dazu Stellung.

Anschließend lässt OB Schranz zuerst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion und danach über die Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP hinterlegt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für die Herstellung der Goebenstraße von der Helmholtzstraße bis einschließlich Höhe der Durchfahrt über den Saporishja-Platz von der Paul-Reusch-Straße vom ______ ."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5958&TOLFDNR=155430&selfaction=print