20.09.2021 - 38.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN und der Gruppe BOB im Rat (28 Stimmen) jedoch gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat und der Stimme des Stadtv. Horn (23 Stimmen) sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Beschlüsse:

 

"a) Der Rat der Stadt beschließt das vorgelegte Verfahren zur Durchführung von verbindlichen Anliegerversammlungen nach § 8a Absatz 3 KAG NRW.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt die Vorgehensweise zur Durchführung eines alternativen Verfahrens nach § 8a Absatz 4 KAG NRW für geringfügige Straßenbaumaßnahmen.

 

c) Die Definition darüber, für welche Maßnahmen verbindliche Anliegerversammlungen bzw. für welche Maßnahmen ein alternatives Verfahren durchzuführen sind, ergibt sich aus der Begründung und wird mit beschlossen.

 

d) Während einer Pandemie werden verbindliche Anliegerversammlungen nach § 8a Absatz 3 KAG NRW durch Online-Veranstaltungen ersetzt, solange Präsenzveranstaltungen durch Schutzverordnungen des Bundes oder Landes untersagt sind.

 

Entsprechende Mittel in Höhe von 20.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010190 - Planung, Betreuung und Unterhaltung von öffentl. Verkehrsanlagen und -flächen, Kostenart 529152 - Sonstige Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung."