20.09.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 3. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Zuhörerinnen sowie Zuhörer und Gäste, unter ihnen die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas, und die Vertreter/innen der örtlichen Medien im Saal Berlin der Luise-Albertz-Halle.

 

Wie bereits in der vergangenen Sitzung des Ältestenrates am 13.09.2021 angekündigt, sind während der heutigen Sitzung zum Thema: Haushaltseinbringung 2022 unter TOP 3 Bildaufnahmen und Dreharbeiten durch Oh-TV vorgesehen. Wortbeiträge der Sitzungsteilnehmer werden nicht gesendet.

OB Schranz stellt fest, dass die Ratsmitglieder mit der Vorgehensweise einverstanden sind.

 

Am 20. August ist eine vollständig neugefasste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO) in Kraft getreten, die mit Datum vom 11.09.2021 evaluiert wurde. Die in der Verordnung verankerten Regelungen bleiben zunächst bis zum 08.10.2021 in Kraft und stehen auf der Homepage der Stadt Oberhausen in der aktuellen Version zur Verfügung.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat auf dieser Grundlage zuletzt mit Datum vom 16.09.2021 den Erlass vom 24.08.2021 zu den kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Durchführung von Sitzungen der Räte und ihrer Ausschüsse einschließlich der Sitzungen der Bezirksvertretungen aktualisiert.

 

Unter Zugrundelegung des Erlasses vom 16.09.2021 ist der Handlungsempfehlung für die Durchführung der heutigen Sitzung entsprochen worden, indem auf der Grundlage des sich aus § 51 Abs. 1 GO NRW ergebenden Ordnungsrechts des Oberbürgermeisters die Pflicht zum Nachweis einer Immunisierung oder Testung zur Teilnahmevoraussetzung gemacht wurde.

 

Um einen störungsfreien Ablauf der Sitzung sicherzustellen, haben entsprechende Kontrollen durch das Personal der Luise-Albertz-Halle für alle Ratsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter und die teilnehmende Öffentlichkeit bereits beim Zutritt in die Halle stattgefunden.

 

Obwohl die neue CoronaSchVO während der Sitzung weder eine Abstands- noch eine Maskenpflicht vorsieht, hat es in der Sitzung des Ältestenrates am 30.08.2021 eine Verständigung darüber gegeben, dass bei Gremiensitzungen in Innenräumen auch weiterhin Masken getragen und Abstände eingehalten werden sollen.

 

Entschuldigt für die heutige Ratssitzung sind Stadtv. Bischoff, Stadtv. Kamps, Stadtv. Markmann und Frau Stadtv. Axt. Stadtv. Horn nimmt mit Verspätung ab 15:24 Uhr an der Sitzung teil.

 

Anwesend zu Beginn der Sitzung sind demnach zunächst 53, später dann 54 Mitglieder des Rates und der Oberbürgermeister. Der Rat ist beschlussfähig.

 

Die Einladung wurde allen Mitgliedern am 10.09.2021 form- und fristgerecht zugeleitet.

 

Gemeinsam mit der Einladung haben die Ratsmitglieder die Antworten auf die Fragen der Fraktion DIE GRÜNEN aus der Sitzung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses vom 26.08.2021 hinsichtlich der Vorlage mit der Drucksachen-Nr.: M/17/0946-01/Ergebnisse der Prüfung von digitalen Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten unter dem TOP 42.1 erhalten.

 

Das Gleiche gilt für die Beantwortung der Frage aus der Sitzung des Umweltausschusses am 31.08.2021 zu der Drucksache B/17/1000-01/Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oberhausen unter dem TOP 11. Auch diese Informationen sind den Ratsmitgliedern gemeinsam mit der Einladung zur Kenntnis gebracht worden.

 

Die Tagesordnung kann gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind. Die Drucksache B/17/0973-01 wurde bereits im Jugendhilfeausschuss (JHA) und im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) im öffentlichen Teil vorberaten und wurde versehentlich nicht auf der Tagesordnung für den Rat aufgeführt. OB Schranz schlägt daher eine Beratung unter dem neuen TOP 20 vor. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

 

Mit Datum vom 16.09.2021 ist ein gemeinsames Schreiben der Fraktionen von CDU und SPD sowie der Ratsgruppen FDP und BOB zum TOP 4/Wahl zur Besetzung einer Beigeordneten-Stelle bei der Stadtkanzlei eingegangen. Darin haben sich die genannten Fraktionen und Gruppen für die Besetzung der Beigeordneten-Stelle mit Herrn Dr. Palotz ausgesprochen. Die Verwaltung hat daraufhin die Drucksache B/17/1091-01 in der Begründung modifiziert und durch eine Version 02 ersetzt.

 

Gemeinsam mit der Nachtragstagesordnung haben die Ratsmitglieder am 17.09.2021 als Anlage die Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksache B/17/0949-01 und dem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und BOB im Rat mit der Drucksachen-Nr. A/17/1086-01 erhalten. Dieser Stellungnahme beigefügt sind eine Aufstellung der Beitragssätze, die in den Jahren 2016 bis 2021 Grundlage der Beitragserhebungsverfahren waren und einige Beispielberechnungen über Straßenbaubeiträge.

 

Ebenfalls mit der Nachtragstagesordnung versandt wurden die Antworten auf jene Fragen, die sich aus den Vorberatungen in den Ausschüssen zu den nachfolgend genannten Vorlagen ergeben haben:

- B/17/1062-01 „Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Planungsberatung des Bereiches 5-1/Stadtplanung“ sowie die folgenden Drucksachen auf der Tagesordnung unter den TOP 27 ff.

- B/17/0704-01 „Einzelfallsatzung nach KAG NRW“ (TOP 41)

 

Zu TOP 41, „Einzelfallsatzung nach KAG NRW“, ist heute noch ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr.: A/17/1105-01/Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen auf 32,5 v. H. eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter dem neuen TOP 41.1 vor.

 

Die LINKE.LISTE-Fraktion teilt mit, dass sie die Drucksache A/17/0997-01/Klimaneutralität im Masterplan Wirtschaft verankern unter dem TOP 43.3 zurückzieht. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

 

OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gibt.

 

Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 14.09.2021 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.